Am Mittwoch, 5.10.2022, ab 18:30 als Online-Stream.
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Viele Unternehmen wissen, dass ein Datenschutzbeauftragter Pflicht ist. Doch wo und wie beginnen? Wen sollten Sie nehmen? Was sollte er können und welche Aufgaben hat er? Wir sortieren Ihre Fragen und geben Ihnen Ratschläge, wie Sie weiter vorgehen sollten.
Ermitteln Sie zunächst den Startspieler. Jeder Spieler würfelt reihum und der Spieler mit dem höchsten Wert darf beginnen. Es wird im Uhrzeigersinn gespielt.
Den ersten Wurf führen Sie mit allen fünf Würfeln aus und entscheiden, wie viele der fünf Würfel Sie behalten möchten. Die passenden Würfel legen Sie – für alle anderen Spieler sichtbar – beiseite. Die übrigen Würfel können Sie für den zweiten Wurf verwenden. Diesen Vorgang können Sie noch einmal für einen dritten Wurf wiederholen. Spätestens nach diesem dritten Wurf steht das Ergebnis fest und die Punkte werden auf den Block notiert. Sollten Sie bereits mit dem ersten oder zweiten Wurf ein gewünschtes Würfelbild erreicht haben, können Sie selbstverständlich auf weitere Würfe verzichten. Sollten Sie nach dem dritten Wurf keine der möglichen Kombinationen erreicht haben, tragen Sie bitte in eine beliebige Zeile Ihrer Wahl des Spielblocks eine „0“ ein.
In einer Serie „Von der Stellenanzeige bis zur Kündigung“ gebe ich Ihnen in den kommenden Wochen einen Überblick auf praktische Anwendungsfälle aus dem Arbeitsalltag.
In dem heutigen Teil 2 geht es um die richtige Formulierung von Stellenanzeigen.
Grundsätzlich setzt ein Stellenangebot nicht zwangsläufig eine Stellenausschreibung voraus, der Arbeitgeber kann sich z.B. auch entscheiden, die zu besetzende Stelle direkt zu vergeben.
Bei der Formulierung einer Stellenanzeige stellt sich in der Regel die Frage, welche Möglichkeiten der Differenzierung es gibt bzw. welche Ungleichbehandlungen noch zulässig sind, um überhaupt noch zielgerichtete Ausschreibungen formulieren zu können.
Sowohl in der Lehre als auch teilweise in der Rechtsprechung werden folgende Varianten besprochen:
Tipp: Verwenden Sie in Ausschreibungen IMMER sowohl die männliche als auch weibliche Form z.B. durch die Angabe „(m/w)“. Nehmen Sie nur das abstrakte Anforderungsprofil mit eventuell zwingenden Abschlüssen auf und fordern Sie nur dazu auf, „Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an …“ und nicht bestimmte Unterlagen, aus denen sich diskriminierende Kriterien ergeben könnten.
Teil 1 zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
In einer Serie „Von der Stellenanzeige bis zur Kündigung“ gebe ich Ihnen in den kommenden Wochen einen Überblick auf praktische Anwendungsfälle aus dem Arbeitsalltag.
Bei dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht die Besonderheit, dass es bereits vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses gilt und damit auch bei Stellenausschreibungen anzuwenden ist.
Das AGG regelt dabei nicht, dass allgemein alle Bewerber, Arbeitnehmer, Vertragspartner etc. gleich behandelt werden müssen, vielmehr listet das AGG bestimmte Gründe, Merkmale etc. auf, aufgrund derer niemand diskriminiert werden darf. Danach muss eine Benachteiligung verhindert bzw. beseitigt werden, wenn sie aus einem der folgenden Gründe erfolgt:
Benachteiligung wegen
Trotz der Regelungen des AGG gibt es keine Pflicht zu sachgerechter Entscheidung. Das AGG schreibt nicht vor, wer eingestellt werden muss, sondern dass bestimmte Merkmale nicht die Entscheidung beeinflussen dürfen!
Der Arbeitgeber haftet auch für Erfüllungsgehilfen, d.h. für eventuell eingesetzte externe Dienstleister. Der Arbeitgeber sollte die Durchführung der Stellenausschreibung kontrollieren oder mindestens durch entsprechende Vertragsklauseln den externen Dienstleister bei Verletzungen nach dem AGG haften lassen, um einen möglichen Regress im Innenverhältnis zu haben (z.B. Bewerber verlangt Schadensersatz von dem Unternehmen, das danach den Dienstleister in Anspruch nimmt).
Tipp: Achten Sie in Verträgen mit Personaldienstleistern auf die Regelungen zur Haftung, diese sollten Sie im Innenverhältnis bei z.B. Verstößen gegen das AGG freistellen müssen oder auf andere Weise adäquat haften.
Mein Name ist Veit Reichert und ich bin Inhaber der Anwaltskanzlei Reichert aus dem Netzwerk Consulto.
Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth). Ich werde Ihnen zukünftig auf dieser Seite von Neuigkeiten, aktuellen Entwicklungen und (manchmal) von Erstaunlichem aus der Welt des Rechts berichten. Mit meinen Kollegen Christopher Witte und Florian Varinli werden wir auch immer wieder von gemeinsamen Projekten berichten, die wir für unsere Mandanten bearbeiten. Wir möchten Ihnen Einblick geben in unser Angebot aber auch in unser tägliches Leben mit und für unsere Mandanten.
Ich freue mich auf die Zeit mit Ihnen – schreiben Sie uns, wenn wir auch etwas für Sie tun können!
Ihr Veit Reichert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
Seit Mai 2017 bieten vier Unternehmen unter der Dachmarke Consulto dem Kunden eine umfassende strategische Beratung an.
Consulto ist ein Beratungsnetzwerk und die Umsetzung einer lang gehegten und entwickelten Idee von Claus-Dieter Kotalla: Sich ergänzende Dienstleistungen zusammenzuführen. „Fachliche Kompetenz aus Recht, Wirtschaft und Steuer unter einem Dach – das bedeutet kurze Wege und schnellere Abstimmungen.“
Unternehmensgründung, Aufnahme neuer Geschäftsfelder, Vertragsgestaltung, Nachfolgeregelung oder Geschäftsübernahme sind nur einige Beispiele, die sowohl aus steuerlicher Sicht als auch rechtlich sowie betriebswirtschaftlich betrachtet werden sollten. Dabei gilt es, in Lösungen und nicht in Problemen zu denken. „Unser Ziel sind zufriedene Mandanten und dieses Ziel können wir so in noch kürzerer Zeit erreichen“, sagt Claus-Dieter Kotalla.
Die beteiligten Unternehmen der Dachmarke eint ein Bestreben: Die strategische Begleitung ihrer Kunden. „Wir möchten Ansprechpartner in verschiedenen Bereichen sein, ja fast schon Lebensberater. Schließlich entscheiden die getroffenen Beschlüsse – ob rechtlich, betriebswirtschaftlich oder steuerlich – mit über die Zukunft unserer Kunden.“
Ich bin Teil von Consulto, weil es meinen und den Blick meiner Mandanten öffnet.
In sehr vielen Rechtsbeziehungen wirken steuerliche Belange hinein und sollten bei einer guten Beratung berücksichtigt werden – egal ob aus Freunden Geschäftspartner, aus Geschäftspartnern Feinde oder ob Abfindungen am Ende von Verträgen verhandelt werden, ein Unternehmen gekauft oder entschieden wird, ob es sich lohnt, einen Prozess zu führen. Oft können nur Steuerberater und Anwalt zusammen die Frage beantworten, ob es dem Mandanten wirklich nutzt. Bei Consulto habe ich die Nähe und die Gewissheit, sofort einen Steuerspezialisten dabei zu haben.
Perfekt ergänzt werden wir durch die Unternehmensberatung, die meine Mandanten von der Optimierung der Prozesse über die Projektplanung bis zur kompletten Digitalisierung des Unternehmens begleiten kann – alles Dinge, denen sich jeder Unternehmer stellen muss. Bei Consulto paart sich hervorragendes Know-How mit einem Fokus auf die praktische Umsetzung. Wir haben hier keine Steuer-, Unternehmens- und Rechtsberatung für die Theorie, sondern die Gewerke Recht, Wirtschaft und Steuer gemeinsam zur perfekten Umsetzung für den Mandanten.
Mit der Steuerberatung Madel & Kotalla und der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatungs AG habe ich herausragende Partner.
Ich habe mich von der Idee, Consulto zu gründen, und mein Beratungsangebot zu verbreitern gerne anstecken lassen und habe mit meinen Partnern gemeinsam Energie investiert, damit die Marke Consulto in die Welt kommt und unser aller Beratungsangebot breiter wird. Kurze Wege haben wir auch – Sie finden uns alle an einem Ort in einem Haus in der Brüder-Grimm-Str. 13 in Frankfurt am Main.
Wir freuen uns auf Sie!
Recht – Wirtschaft – Steuer
Ob Pflicht oder Kür, manches Mal ist eine Prüfung eines Unternehmens unumgänglich – seien es die gesetzlichen Vorgaben bei entsprechend großen Kapital- oder Personengesellschaften oder anstehende Veränderungen im Unternehmen, die einen genauen Blick auf die Zahlen verlangen.
Ich stehe mit meiner Dienstleistung zur Verfügung und habe in meinem Consulto-Netzwerk hervorragende Spezialisten an meiner Seite – für Sie.
Sicher gut beraten