Kategorie: Wirtschaft

Interview: Digitalisierung in der Fertigungsindustrie

Felix Jung interviewt Carmelo Bonanno

Ein Interview von Felix Jung:

Letzte Woche habe ich ein Interview mit Carmelo Bonanno geführt. Er ist Geschäftsführer des CNC-Fertigungsbetrieb Frabona GmbH in Frankfurt. Frabona wurde 1987 gegründet als Familienunternehmen und befindet sich seitdem in Familienhand. Gegenstand des Interviews war vor allem die Digitalisierung und deren Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen der Fertigungsindustrie.

Zuerst haben wir uns mit der Branche auseinandergesetzt und haben dabei festgestellt, dass es in der Fertigungsindustrie viele technologische Innovationen gibt. Diese Innovationen wurden in den vergangenen Jahren zu nahmen. Wenn man sich das Verhältnis zwischen Neuerungen auf Zeit in den letzten 5 Jahren ansieht und in den 5 Jahren davor stellt man fest, dass die Innovationen zunehmen.

Daraus lässt sich schließen, dass es sich bei dem industriellen Sektor „Fertigung“ um einen durchweg dynamischen und komplexen Sektor handelt.

Nachdem wir über den Sektor an sich gesprochen hatten, sind wir ein wenig weiter auf dessen Entwicklung eingegangen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass zum einen die Produktlebenszyklen der Zuliefererprodukte kürzer werden, man also öfter ein Neues benötigt und zum Anderen aber auch sich die Fertigungsentwürfe und Wünsche der Kunden sich immer schneller entwickeln.

Ein Grund dafür ist, dass das Design der Produkte immer wichtiger wird. Dies gilt zum Einen nicht nur für das Design der Maschinen von den Fertigungsbetrieben, da dem Kunden das für das Vertrauen in eine solche Maschine wichtig ist. Sondern zum Anderen auch für die Endprodukte, bei welchen das Design auch immer mehr im Vordergrund und man deswegen immer schneller Änderungen in den Entwürfen vornimmt.

Im Zusammenhang mit Entwicklung, darf man vor allem die Digitalisierung nicht außer Acht lassen. So meinte Herr Bonanno, dass man bei Frabona Digitalisierung für sehr wichtig erachte und sich dank der Zusammenarbeit mit einem Frankfurter IT-Unternehmen und der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Madel und Kotalla auf einem sehr guten Weg befinde. Er erzählte von vielen Digitalisierungsmaßnahmen die man ergreifen müsse. Eine dieser ist die IT im Unternehmen immer auf dem neusten Stand zu halten um wettbewerbsfähig zu bleiben. Auch der Digitalisierung in Bereichen des Rechnungswesens und der Buchführung schreibt er große Bedeutung zu. Vor allem die dadurch gewonnene Zeitersparnis gefällt ihm sehr gut. So sagt er im selbigen Zusammenhang, dass man eine solche Digitalisierung allerdings ohne gute, fachkundige Berater kaum realisieren könne.

Jedoch ist nicht alles positiv was im Zusammenhang mit der Digitalisierung steht, findet der Unternehmer. Er sieht mögliche Komplikationen vor allem durch die initialen Investitionen und dem ungemein großen zeitlichen Aufwand, den man in die Digitalisierungsprozesse steckt muss, da die Kapazitäten der meisten klein- und mittelständischen Unternehmen sehr ausgelastet sind, kann es da bei vielen zu Problemen kommen. Jedoch sieht er auch eine große Chance in der Effizienzsteigerung der Unternehmensprozesse, der dadurch gewonnen Zeitersparnis und in der dadurch möglichen Profitsteigerung, die Einen für die hohen Anfangsinvestitionen entschädigt.

Mit dem Blick in die Zukunft gerichtet, sieht er vor allem neue Chancen durch die Materialforschung und den 3D-Druck.

Schluss endlich kann man aus dem Interview das Fazit ziehen, dass Digitalisierung ein wichtiger fortlaufender Prozess für die Unternehmen der Fertigungsindustrie ist. Man allerdings bei der Umsetzung auch auf fachkundige Beratung vertrauen sollte.

Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung steht Ihnen bei Fragen rund um das Thema Digitalisierung beratend zur Seite: Telefon 069 95 92 99 90

Das neue Datenschutzrecht

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Das Datenschutzrecht wird in der Praxis immer noch häufig vernachlässigt oder bleibt gar unberücksichtigt. Angesichts wachsender Sensibilität und entsprechender Sachzwänge auf Unternehmensseite, zunehmender Prüfungsdichte und Sanktionshäufigkeit von Seiten der Aufsichtsbehörden sowie nicht zuletzt der mit moderner Datenverarbeitungs- und Informationstechnik steigenden Verletzlichkeit gehören Datenschutzlücken jedoch zu den nicht (mehr) vernachlässigbaren Geschäftsrisiken. Hierauf reagierte der europäische Verordnungsgeber mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 uneingeschränkt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) für grundsätzlich gleiche Standards sorgt. Zugleich wird mit der DSGVO das Ziel verfolgt, das Datenschutzrecht zu modernisieren, um bessere Antworten auf die Globalisierung und datenschutzrechtliche Herausforderungen zu geben, die die zunehmende Digitalisierung und das Internetzeitalter mit sich bringen.

Die neuen Regelungen sollen zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt beitragen.

Aus der DSGVO ergeben sich im Vergleich zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einige Änderungen, wenngleich die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fortbestehen. Auch seit Inkrafttreten der DSGVO gilt das (novellierte) BDSG weiter, weshalb beide Regelwerke zu beachten sind. Allerdings wirkt die DSGVO unmittelbar und direkt: Sofern sie keine ausdrücklichen Möglichkeiten für einzelstaatliche Regelungen vorsieht, verdrängt sie die Vorschriften der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zur Datenverarbeitung.

Im Folgenden wird ein Überblick über das verbindlich geltende Datenschutzrecht für private Unternehmen gegeben.

Merkblatt: Das neue Datenschutzrecht

Serie Teil 3: Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen

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Lesen Sie in diesem Teil unserer Serie, wie die Einführung eines digitalen Buchführungsprozesses durch Nutzung von DATEV Unternehmen online möglich ist und was es dabei zu beachten gilt.

DATEV Unternehmen online umfasst alle Anwendungen für das Buchen digitaler Belege und unterstützt:

  • Bei der Erledigung von Zahlungen, dies erfolgt z.B. mit vorausgefüllten Zahlungsträgern vom digitalen Beleg und automatisierter Kontrolle der Kontoauszüge sowie Freigabe von Lohnzahlungen, auch erfolgt eine einfache Kontrolle des Geschäftskontos durch Abgleich der elektronischen Kontoauszüge mit den digitalisierten Rechnungsbelegen bei der Erstellung eines GoB-konformen Kassenbuchs, hierzu werden z.B. laufende Prüfungen vorgenommen (Kassenminusprüfung, Chronologie)
  • Bei der Erfassung von Personalstamm- und Bewegungsdaten für die Lohnabrechnung, auch ist die Vorwegberechnung lohnrelevanter Daten zu Informations- und Auskunftszwecken möglich
  • Bei Austausch und zentraler Ablage von Dokumenten für die Erstellung der Lohn- und Gehaltsdokumente über DATEV Digitale Personalakte

Darüber hinaus ist DATEV Unternehmen online optional erweiterbar, um die Angebots- und Rechnungsschreibung und dem Buchen elektronischer Belege (Kontoauszugs-Manager), mit dem Zahlungsunterlagen eingespielt und zeitnah in die Buchführung aufgenommen werden können.

Zur Nutzung von DATEV Unternehmen online sind aus technischer Sicht im Unternehmen lediglich eine Internetverbindung mit möglichst hoher Bandbreite und ein Scanner, alternativ ein Faxgerät mit CLIP-Funktion (Rufnummernweitergabe) und Einzelseitenerkennung erforderlich.

Die Basis für die Beweiskraft jeder Buchführung und sonst erforderlicher Aufzeichnungen sind Belege. Diese dienen dem sicheren und klaren Nachweis über den Zusammenhang zwischen den Vorgängen in der Realität einerseits und dem aufgezeichneten oder gebuchten Inhalt in Büchern oder sonst erforderlichen Aufzeichnungen und ihre Berechtigung andererseits.

Sofern ein Dokument oder auch eine handschriftliche Notiz diesen Zweck erfüllt, spricht man in diesem Zusammenhang von der Belegfunktion. Belege sind ab dem Zeitpunkt, ab dem sie die Belegfunktion erfüllen, unveränderbar vorzuhalten. Unveränderbarkeit bedeutet, dass Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind.

Wie bereits in den ersten Teilen unserer Serie ausgeführt, ist im Zusammenhang zum Belegwesen der allgemeine Grundsatz der Zeitgerechtheit einzuhalten. So sind Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in einer Frist zu erfassen, in der ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Geschäftsvorfall und der Erfassung liegt. Zeitgerechte Erfassung und Ordnung bedeutet nach dem GoBD, dass ein Geschäftsvorfall möglichst unmittelbar nach seiner Entstehung in einer Grundaufzeichnung oder in einem Grundbuch zu erfassen ist. An dieser Stelle sei erneut darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff „Erfassung“ nicht zwingend die unmittelbare buchungstechnische Erfassung von Belegen in der Finanzbuchführung gemeint sei, sondern primär die manuelle Sichtung und Sicherung durch eine geordnete Ablage der Belege. Die Grund(buch)aufzeichnungsfunktion kann auch in Form einer geordneten und übersichtlichen Belegablage erfüllt werden.

Die Folgen fehlender Ordnungsmäßigkeit können weitreichend sein und z.B. von der Nichtanerkennung einzelner Betriebsausgaben über die Zuschätzungen von Betriebseinnahmen oder Gewinnen bis hin zu Zwangsmitteln und Bußgeldern reichen.

Die GoBD nennen für die Erfassung eines Geschäftsvorfalles in einer geordneten Belegablage erstmals eine zeitliche Orientierung und führen u.a. eine Erfassung von unbaren Geschäftsvorfällen innerhalb von 10 Tagen als unbedenklich an. Das hat zur Folge, dass Belege in der Regel innerhalb von 10 Tagen zumindest identifiziert, gesichtet und geordnet abgelegt werden sollten. Darüber hinaus seien Kontokorrentbeziehungen innerhalb von 8 Tagen zu erfassen.

Sofern sich der Unternehmer für eine bestimmte Form der Aufzeichnung entschieden hat, ist er insoweit verpflichtet, diese auch für Zwecke der Aufbewahrung und Auswertung vorzuhalten.

Der komplette Belegfluss von der Belegausstellung bzw. vom Eingang der externen Belege inklusive Belegidentifikation über die Ablage in einer geordneten und sicheren Ablage bis hin zu den aufbewahrungsspezifischen Besonderheiten soll gemäß Rz. 34 der GoBD in einer Verfahrensdokumentation beschrieben sein, die dauerhaft und uneingeschränkt Anwendung findet.

Zur Vermeidung von Risiken in der steuerlichen Außenprüfung soll für das Verfahren der Belegablage ein klar geregelter Prozess vorliegen, der u.a. die folgenden Fragen als Orientierung berücksichtigt:

  • Wie sind der Belegeingang und die Belegidentifikation organisiert?
  • Wie wird die Vollständigkeit der gesammelten Belege sichergestellt?
  • Nach welchem Ordnungssystem und an welchem Ort werden die Belege abgelegt?
  • Wie ist das evtl. Nebeneinander von konventionellen Papierbelegen und originär digitalen Belegen organisiert?
  • Wie ist der Ablageort (z.B. konventioneller Ordner oder IT-gestütztes Archivsystem) vor Zugriffen Unbefugter und vor Verlust geschützt?
  • Wer darf auf den Ablageort zugreifen und Belege einsortieren?
  • In welchen Abständen und auf welchem Weg erhält die buchführende Stelle (z.B. unternehmensinterne Buchführung oder Steuerberatungskanzlei) die Belege?
  • Wie wird sichergestellt, dass alle betroffenen Personen die oben genannten Aspekte kennen und beachten?
  • Wie wird sichergestellt, dass die Belege nicht vor Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichtet werden?

Wir sind Ihr kompetenter Partner bei der Identifikation und Dokumentation der relevanten Prozessschritte einer geordneten und sicheren Belegablage. Deshalb unser Tipp: Machen Sie mit uns die GoBD-Prüfung. Ziel und Schwerpunkt ist die Überprüfung sämtlicher Rechnungslegungsprozesse, der eingesetzten Systeme und deren Dokumentation auf Einhaltung der GoBD, sowie die Prüfung der tatsächlich gelebten Prozesse und Kontrollmechanismen. Gemeinsam decken wir Schwachstellen auf und erarbeiten Vorschläge zur Beseitigung.

Sie wollen DATEV Unternehmen online einmal live erleben? Probieren Sie es aus, kostenlos und unverbindlich in unserem Showroom!

Jetzt Termin vereinbaren: 069 – 95 92 99 90 – Das Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung freut sich auf Sie!

Digitales Fahrtenbuch mit VIMCAR

Dem Schreckgespenst Fahrtenbuch an den Kragen – Mit Lösungen von VIMCAR und Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung

Das digitale Fahrtenbuch von VIMCAR, das gemeinsam mit Steuerberatern entwickelt wurde, führt beim Steuerzahler zu einer spürbaren Erleichterung – sowohl im Berufsalltag als auch im Geldbeutel. Gegenüber der Pauschalversteuerung lassen sich – je nach Anwendungsfall – jährlich Steuern im vierstelligen Bereich einsparen. Die zuverlässige Fahrtenerfassung erfüllt alle Anforderungen der deutschen Finanzbhörden mit Bravour, sodass mit Hilfe eines OBD-Steckers und der passenden Software in Form einer App ein finanzamtkonformes Fahrtenbuch entsteht, das bei Bedarf jederzeit an die Steuerbehörde oder den Steuerberater weitergereicht werden kann.

Damit hebt sich das VIMCAR-Fahrtenbuch merklich von Konkurrenzprodukten ab. Folgerichtig genießt das Unternehmen bereits das Vertrauen von mehreren Tausend Steuerkanzleien in ganz Deutschland, die den Service des Berliner Start-Ups guten Gewissens an ihre Mandanten empfehlen und ihnen mit einer individuellen Einzelfallberatung zur Seite stehen.

Auch die Zusammenarbeit mit Branchenriesen wie dem Deutschen Steuerberaterverband und der DATEV setzt ein Zeichen in puncto Professionalität für bestehende und potentielle Kunden. Die IT-Ordnungsmäßigkeit von wurde außerdem von KPMG auf Herz und Nieren geprüft.

Überzeugen auch Sie sich von VIMCAR und sprechen Sie uns an! Als Partnerunternehmen können wir Ihnen die digitale Fahrtenbuch-Lösungen sogar zum Vorzugspreis anbieten!

Unser Gewinnspiel

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Mediation – Ein Interview mit Markus Schlögl

Wann immer Menschen in einem Team zusammenarbeiten oder Gesellschafter Entscheidungen für das gemeinsame Unternehmen treffen, kommt es zu Meinungsverschiedenheiten und Kontroversen. In einem persönlichen Interview mit unserem Mediator Markus Schlögl haben wir über das Verfahren, die Vorteile und Grenzen, sowie die Aussichten auf Erfolg von Mediation gesprochen.

Herr Schlögl, Sie sind neben Ihrer Tätigkeit als Steuerberater seit vielen Jahren als zertifizierter Wirtschaftsmediator tätig. Was ist darunter eigentlich zu verstehen? Als Mediator ermögliche ich es konfligierenden Parteien durch meine Empathie und Fähigkeiten, gemeinschaftlich eine Lösung zu finden. Ich schaffe dafür eine Plattform der Wertschätzung und des Austauschs. Fachliche Kompetenz und Methoden stärken dabei die Selbstverantwortung der Teilnehmer und vermitteln alternative Umgangs- und Kommunikationsweisen. Es werden dabei Beziehungen und Interessen geklärt statt rückwärtsgewandte Anschuldigungen vorgetragen.

Können Sie ein Beispiel geben? In einer Parabel wird von drei Menschen erzählt, die alle drei auf die Herausgabe von einem Kürbis beharren und sich darüber streiten. Ich finde durch Nachfrage heraus, dass der erste das Fruchtfleisch braucht, weil er eine Suppe kochen will, der nächste die Kerne möchte, um Öl zu pressen, und der dritte ihn als Halloween-Kürbis aushöhlen möchte. Einen Streit, den ich als Mediator in eine dreifache Win-Situation verwandeln kann. 

Herr Schlögl, wie steuern und begleiten Sie einen solchen Prozess? Ich sorge für eine Befähigung der Konfliktparteien zur Klärung eigener Interessen und Bedürfnisse. Ich erreiche das durch meine Fragetechnik, durch aktives Zuhören, nochmaliges Zusammenfassen und Umschreiben der aufgenommenen Informationen, durch Perspektivenwechsel oder durch Spiegelung, sowie durch Analyse der Gruppendynamik und des Rollenverhaltens.

In welchen Situationen kann man dieses Verfahren anwenden? Streitigkeiten in Organisationen nehmen produktive Energie aus der eigentlichen Unternehmenstätigkeit heraus und schwächen damit die Firma. Im Grunde also in all denen Fällen, die eine ernsthafte Bedrohung für die wirtschaftliche Existenz der handelnden Personen oder für das Unternehmen darstellen. Auch präventiv im Vorfeld von Gesellschaftsvereinbarungen oder Testamentsgestaltungen, bei Meinungsverschiedenheiten im Team oder bei Auseinandersetzungen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern kann Mediation gut Anwendung finden.

Herr Schlögl, wo liegen die Grenzen einer Mediation? Mediation ist kein Schiedsverfahren oder Gerichtsprozess. Die Mediation schafft vielmehr die Atmosphäre für eine Einigung untereinander. Der Mediator entscheidet nicht über Ansprüche und Positionen, sondern es geht um Interessen und Beziehungen. Die Konfliktparteien tragen eine Eigenverantwortung für den Ausgang des Mediationsprozesses. Es geht nicht darum, Recht zu haben, sondern um den zukünftigen Umgang miteinander.

Wo liegen die Vorteile? Mediation als Konfliktlösungsstrategie hat gegenüber dem gerichtlichen Weg viele Vorteile, da eine Entscheidung eigenbestimmt erfolgt und nicht fremdbestimmt durch den Richter. Ein Gerichtsverfahren legt Sachverhalte zugrunde, die in der Vergangenheit liegen. Mediation beschäftigt sich dahingegen mit Beziehungen und kann so gegenwärtige Situationen aufnehmen und abbilden. Erfahrungsgemäß kommt die Mediation auch schneller zum Ende als ein Gerichtsverfahren.

Gibt es ein besonders wichtiges Argument für Mediation? Lösungen, die in einer Mediation erarbeitet werden, sind oft tragfähiger und nachhaltiger als faule Kompromisse oder von außen gesprochene Urteile. Da am Ende der Mediation eine von beiden Seiten ausgearbeitete Einigung steht, kann man sich danach noch gut in die Augen schauen. Dies ist besonders in jenen Fällen wichtig, in denen die Parteien weiterhin zusammenarbeiten müssen.

Herr Schlögl, ein persönliches Wort zum Schluss. Warum haben Sie sich zum Mediator fortgebildet und was sind Ihre bisherigen Erfahrungen? Die Motivation zu der Fortbildung war das Streben nach einem tieferen Verständnis darüber, weshalb es im Wirtschaftsleben immer wieder zu Konflikten kommt, die Unternehmen massiv schädigen und gar bis in die Insolvenz treiben. Als Beobachter solcher Situationen konnte ich nur schwer verstehen, weshalb keine Einigung möglich ist, obwohl die Problemlösung oftmals so offensichtlich war. Ich wollte verstehen, warum erfahrenen Geschäftsleute derart irrational handeln, obwohl sie es auf Grund ihrer Erfahrung besser wissen müssten. Als Mediator kann ich den Konfliktparteien helfen, eigene Lösungen zu finden, die ohne ein entsprechendes Verfahren nicht möglich wären.

Das klingt fast magisch. Es hört sich aus der Ferne sicher etwas wie „Zauberei“ an. Dahinter steckt aber ein strukturiertes Verfahren, in dem Konfliktparteien selbst und ohne Beeinflussung des Mediators ihre Lösungen finden. Aus den bislang durchgeführten Mediationsverfahren kann ich nur berichten, dass es funktioniert – nicht immer so, dass die Konfliktparteien nach einem Mediationsverfahren als beste Freunde aus diesem herausgehen – aber zumindest so, dass Lösungen gefunden werden, die Unternehmen vor Schäden bewahren und Existenzen sichern.

Sie haben einen Streitpunkt mit Familienmitgliedern, Mitarbeitern oder Gesellschaftern? Die Fronten sind verhärtet und Sie kommen in diesen Punkten einfach nicht voran? Nutzen Sie unser Angebot der Mediation. Unabhängig, strukturiert und zielführend. 

Fragen? Anrufen! 069 – 95 92 99 90 Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung

Serie Teil 2: Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen

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Digitale Buchführung – Im zweiten Teil unserer Serie erklären wir, was hinter dem Begriff „digitale Buchführung“ wirklich steckt. Lesen Sie im Nachfolgenden, wie digitale Prozesse Ihren Arbeitsalltag erleichtern können.

Der Begriff „digitale Buchführung“ bezeichnet unter anderem einen Prozess, bei dem die Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen, für das die Buchführung erstellt wird, und der Kanzlei, die die Buchführung für das Unternehmen erstellt, losgelöst von papierbasierten Belegen auf Basis digitaler Belege erfolgt. Den wesentlichen Kern des Prozesses bildet also der digitale Belegtransfer, für dessen Übermittlung mittlerweile überwiegend E-Mails oder Web-Portale verwendet werden. Bis vor wenigen Jahren kam auch dem Fax eine große Rolle zu, was jedoch durch online Lösungen verdrängt wurde. Unabhängig vom Übermittlungsweg kann im Rahmen der digitalen Buchführung der Belege originär in digitaler Form vorliegen (z.B. als elektronische Rechnung) oder als sogenanntes Digitalisat insbesondere durch einen vorangegangenen Scan-Vorgang eines originär in Papierform vorliegenden Belegs bestehen. Der Gesamtprozess der digitalen Buchführung vollzieht sich nach folgendem Schema:

  • Gegebenenfalls Digitalisierung des Belegs
  • In dessen Anschluss verbleiben die Originalbelege im Unternehmen
  • Übermittlung des digitalen Belegs in die Kanzlei
  • Buchung der Belege in der Kanzlei
  • Dort wird ein vollständiges digitales Belegarchiv erstellt
  • Erstellung von Auswertungen über die Buchführung

Anders als im Rahmen der digitalen Buchführung ist die Buchführung der Gegenwart insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen derzeit durch das überwiegende Sammeln und Ordnen von Papierbelegen gekennzeichnet. Die Belege werden dann in einem an den Anforderungen des Unternehmens und der Kanzlei abgestimmtes Ablagesystem (geordnete Belegablage) abgelegt und in sogenannten Pendelordnern in regelmäßigen Turnus (wöchentlich, monatlich, quartalsweise) in die Steuerberatungskanzlei gebracht und dort gebucht.

In der Steuerberatungskanzlei werden für Nachweiszwecke Kopien der Dokumente erstellt, nach Abschluss des Erfassungsprozesses werden die Belege durch den Unternehmer abgeholt oder an diesen übersendet. Auf Basis des Stands der Buchführung werden steuerlich relevante Daten (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung) an die Finanzverwaltung übermittelt sowie Betriebswirtschaftliche Auswertungen oder der Jahresabschluss aufbereitet.

Die Buchführung der Gegenwart ohne Einbindung digitaler Prozesse ist mit etlichen Nachteilen verbunden. Als wesentlicher Punkt ist hierbei definitiv der Zeit- und Kostenaufwand, der mit dem Sortieren und dem Transport der Belege aus dem Unternehmen zum Steuerberater und zurück verbunden ist, zu nennen. Zum Teil sind für einen papierbasierten Prozess zwei Ordnungssysteme für die Belege aufzubauen: sowohl im Unternehmen, für das die Buchführung erstellt wird, als auch in der Steuerberatungskanzlei, die die Buchführung erstellt.

Zudem besteht eine häufig sehr deutliche zeitliche Differenz dahingehend, dass das Unternehmen während der Erstellung der Buchführung in der Kanzlei nicht auf die Belege zurückgreifen kann. Dies kann zum einen dazu führen, dass fällige Rechnungszahlungen übersehen werden. Zum anderen können bis zur Zahlungsabwicklung unbezahlte Rechnungen im Unternehmen verbleiben, und damit nicht zeitnah in die Buchführung aufgenommen werden.

Gegenüber einer herkömmlichen Buchführung (Pendelordner) entfällt bei der digitalen Buchführung Zeitaufwand bei Sortieren und Aufbereiten der Eingangsbelege und Ausgangsbelege. Die Übermittlung von Belegen in digitaler Form ist unsortiert möglich, lediglich bei originären Papierbelegen ist zuvor eine Digitalisierung erforderlich. Grundlegende Buchführungskenntnisse, wie diese zum Teil in klassischen Prozessen erforderlich waren, sind hingegen keine Voraussetzung. Eine Sortierung oder gar Vorkontierung der digitalen Belege kann unterbleiben.

Auch der Kostenaufwand des digitalen Prozesses ist in der Regel geringer als in der Buchführung der Gegenwart, da für den Versand von E-Mails oder den Zugriff auf Web-Portale keine bzw. lediglich geringe zusätzliche Kosten anfallen. Da im Unternehmen kein Ordnungssystem aufzubauen ist, sind auch hier Kostenreduzierungen erzielbar.

Da auch die Bereitstellung digitaler Belege ohne Zeitverzug erfolgt, liegen die Auswertungen über den Stand der Buchführung schneller vor als in einem klassischen Buchführungsprozess. Die Übermittlung der Belege kann sogar täglich erfolgen; mit der Bereitstellung durch den Unternehmer stehen die Unterlagen für den Steuerberater zur Bearbeitung zur Verfügung. Damit können auch z.B. Eingangsrechnungen, die zum Monatsletzten eingehen, bereits in die zugehörige Monatsbuchhaltung aufgenommen werden.

Auch für den Unternehmer stehen die erstellten Auswertungen, wie Betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Saldenlisten, Offene-Posten-Listen rund um die Uhr online zur Verfügung. Damit werden die Informationsbasis des Unternehmers und die Ableitung von Maßnahmen daraus verbessert.

Für den die Buchführung erstellenden Steuerberater besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die digitalen Belege digital mit dem Buchungssatz zu verknüpfen. Dies erhöht die Nachvollziehbarkeit der Buchführung und steigert die Effizienz des gesamten Prozesses. Das Belegbild kann direkt mit dem Buchungssatz verknüpft werden und ist bei Durchsicht der Buchführung jederzeit einsehbar, was eine erhöhte Transparenz gegenüber anderen Marktteilnehmern wie Banken und Investoren zur Folge hat. Die Buchführung als Grundlage für den Jahresabschluss ist dadurch insgesamt revisionssicherer.

Sie wollen diese Vorteile einmal live erleben? Wir haben einen Showroom für digitale Buchführung und zeigen Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich wie Sie mit DATEV Unternehmen online Zeit und Geld sparen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin unter 069 – 95 92 99 90 – Wir freuen uns auf Sie, Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung

Ein Businessplan zahlt sich immer aus!

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Wissenschaftler diskutieren noch, wo die Praxis glaubt, die Antwort zu kennen. Eine Studie zum Erfolg von Unternehmensgründungen mit und ohne Businessplan gibt jetzt eine Antwort mit Belegen: Das Schreiben eines Businessplans macht den Erfolg eines Start-ups wahrscheinlicher.

Das wesentliche Ergebnis der Studie ist folgendes: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unternehmen die dauerhafte Lebensfähigkeit erreicht, ist bei Gründungen mit Businessplan um 16% höher als bei ansonsten identischen, nicht planenden Gründungen.

Für die Studie haben die Wissenschaftler auf Daten aus den USA ausgewertet, die durch die Beobachtung von mehr als 1.000 Unternehmensgründern über einen Sechsjahreszeitraum (2005-2011) gesammelt wurden. Sie teilten die Unternehmen in zwei Gruppen ein: diejenigen, die einen Businessplan schrieben und die, die es nicht taten. Bis auf diesen Unterschied waren beide Gruppen statistisch identisch.

Die Untersuchung kommt noch zu weiteren Ergebnissen: Wachstumsorientierte Gründungen arbeiten eher auf Basis eines Businessplans (+7%) als ihre nicht planende Vergleichsgruppe. Unternehmer, die eine externe Finanzierung suchen, haben eine um 19 % höhere Wahrscheinlichkeit, einen Businessplan zu erstellen.

Nach den Studienergebnissen kann das Schreiben eines Businessplans den Unterschied machen, wenn es darum geht, am Ende erfolgreich zu sein. Pläne unterstützen nachweisbar den Prozess, die Vision eines Unternehmers in konkrete Handlungen zu verwandeln.

Die Ergebnisse der Studie können hier eingesehen werden.

Sie benötigen eine Anschubhilfe oder umfassende Begleitung, sprechen Sie uns an! – Sie wählen modulweise aus, an welcher Stelle Sie gerne auf unser Know-How zurückgreifen möchten:

Vorgründungsberatung (Business Model Canvas): Gewinnung von Überblick und Einsicht über die Schlüsselfaktoren Ihres Geschäftsmodells anhand der Entwicklung eines Business Model Canvas

Zusammenfassender Businessplan: Beinhaltet Schlüsselinformationen, prägnant, knapp im Stil ca. 15 Seiten, kurzfristig verfügbar. Nutzbar z.B. für:

  • Vergabe von Bankdarlehen
  • bereits bekannte Partner
  • Interesse von Investoren wecken

Vollständiger Businessplan: Vollständige Beschreibung von Schlüsselthemen, detailliert, trotzdem prägnant. 20-50 Seiten Beschreibung, 10-30 Seiten weitere Dokumentation. Nutzbar z.B. für:

  • vollständige Beschreibung auch bei komplexen Unternehmen
  • Suche von erhebliche Finanzierungsmitteln
  • Zusammenarbeit mit großen Unternehmenspartnern

Betriebsfähiger Businessplan: 100+ Seiten, vollständige, sehr ausführliche Beschreibung, umfangreiche quantitative Analyse. Nutzbar z.B. für:

  • bestehende Unternehmen
  • inkl. Historie, Produktkatalog, Kunden- und Mitarbeiterstamm
  • interne Planungsprozesse im regulären Geschäftsalltag

Fragen? Anrufen! 069 – 95 92 99 90 – Ihr Team der Madel & Kotalla Wirschaftsberatung

Serie Teil 1: Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen

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Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im digitalen Zeitalter – Im ersten Teil unserer Serie bemühen wir uns im die Einordnung des Themas im rechtlichen Umfeld. Lesen Sie im Nachfolgenden, warum die neuen Grundsätze kein Gesetz sind und trotzdem beachtet werden sollten.

Die externe Rechenschaftslegung auf Basis der Finanzbuchführung dient grundlegend dem Schutz der Interessen von Anteilseignern und Gläubigern. Zusätzlich hat aber auch das Finanzamt für Zwecke der Besteuerung ein beträchtliches Interesse an den Daten der Finanzbuchführung. Um hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit des betrieblichen Geschehens eine hohe Einheitlichkeit zu erreichen, wurden neben den vielförmigen gesetzlichen Regelungen auch Normen aus dem Handelsgebrauch abgeleitet. In ihrer Gesamtheit werden diese Regelungen als Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) bezeichnet.

Bei den GoB handelt es sich durch die nicht abschließende Kodifizierung also um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der durch die Rechtsprechung geprägt wurde und von dieser und der Verwaltung jeweils im Einzelfall auszulegen und anzuwenden ist. Die GoB beinhalten dabei sowohl formelle als auch materielle Anforderungen an eine Buchführung.

Danach muss es einem sachverständigen Dritten möglich sein, die Geschäftsvorfälle sowie die Lage des Unternehmens innerhalb einer angemessenen Zeit nachzuvollziehen. Die materiellen Auswirkungen der GoB beziehen sich auf die Art und Weise der Verbreitung von Geschäftsvorfällen. Es liegt nur dann eine ordnungsmäßige Buchführung vor, wenn alle Geschäftsvorfälle nach vollziehbar, vollständig und richtig in ihrer Auswirkung erfasst und anschließend verarbeitet wurden.

Die betriebliche Buchführung wird bei nahezu allen Unternehmen durch EDV-Systeme unterstützt, die zur Erfüllung der Dokumentations- und Informationsfunktion den GoB entsprechen müssen. Mit der Intention der Überarbeitung und Anpassung der oben aufgeführten Verwaltungsanweisungen an den heutigen Stand der Technik und Organisation eines modernen Buchführungssystems hat das Bundesministerium der Finanzen am 14.11.2014 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht.

Generell sollte im Rahmen der Auseinandersetzung mit den GoBD beachtet werden, dass es sich bei diesen rechtssystematisch um eine Verwaltungsanweisung, mithin nicht um ein Gesetz oder eine gleichgestellte Rechtsverordnung handelt. Als Verwaltungsanweisung, binden die GoBD die Finanzverwaltung im Innenverhältnis, eine unmittelbare Bindungswirkung gegenüber Dritten, insbesondere Steuerpflichtigen, entfalten diese nicht. Dennoch ist davon auszugehen, dass die GoBD künftig einen wesentlichen Einfluss auf die Auslegung der GoB bei IT-Einsatz haben werden. Denn einerseits betreibt die Finanzverwaltung durch die GoBD eine aktuelle Interpretation der GoB, die die Steuerpflichtigen schon aus Risikogesichtspunkten in Hinsicht auf kommende Außenprüfungen nicht ungeachtet lassen können. Andererseits waren auch die GoBS bisher schon eine maßgebliche Norm für die Ordnungsmäßigkeitsbeurteilung. Dies wird sich durch die GoBD nicht ändern.

Da die betrieblichen Abläufe in den Unternehmen viel zu unterschiedlich sind, werden in den GoBD keine genauen Aussagen zu Form, Inhalt und Umfang der zur Buchführung erforderlichen Unterlagen getroffen. Deshalb unser Tipp: Machen Sie mit uns die GoBD-Prüfung. Ziel und Schwerpunkt ist die Überprüfung sämtlicher Rechnungslegungsprozesse, der eingesetzten Systeme und deren Dokumentation auf Einhaltung der GoBD, sowie die Prüfung der tatsächlich gelebten Prozesse und Kontrollmechanismen. Gemeinsam decken wir Schwachstellen auf und erarbeiten Vorschläge zur Beseitigung.

Fragen? Anrufen! 069 – 95 92 99 90 – Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatungs AG

Serie: Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen

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In den Zeiten von Smartphone, App und Social Media, die heutzutage von einem Großteil der Gesellschaft zur Kommunikation im privaten Umfeld verwendet werden, schreitet auch die zunehmende Digitalisierung unternehmerischer Geschäftsprozesse – über die Kommunikation hinaus – in den letzten Jahren immer stärker voran.

Neben den Chancen, neue Geschäftsmodelle von Grund auf digital abzubilden, gewinnt die Digitalisierung bestehender Geschäftsprozesse, die in der Vergangenheit noch papierbasiert abgewickelt wurden, immer stärker an Bedeutung.

Aufgrund der Veränderung von externen Rahmenbedingungen werden betriebliche Geschäftsprozesse heute bei nahezu allen Unternehmen durch IT-Systeme unterstützt. Es ist jedoch eine große Herausforderung, den Überblick über die Vielzahl der Möglichkeiten und Bestrebung der Digitalisierung von Geschäftsprozessen zu behalten und Begriffe bzw. Abkürzungen wie RESISCAN, ZUGFeRD, GoBD, und Cloud auseinanderhalten zu können.

Diese in regelmäßigen Abständen erscheinende Serie zum Thema „Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen“ vermittelt Ihnen neben den gegenwärtigen technischen und organisatorischen Veränderungen auch die gesetzmäßigen Grundlagen. Dabei wird der Weg von der Buchführung über das digitale Belegwesen bis zur elektronischen Steuerdeklaration und darüber hinaus zur digitalen Betriebsprüfung aufgezeigt.

Unsere Serie dient somit Einsteigern in die Digitalisierung als auch erfahrenen Lesern, die sich über aktuelle Veränderungen informieren möchten. Dabei werden nicht nur die Sphären des Unternehmers betrachtet, sondern auch – wie im Bereich der digitalen Buchführung – die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberater.

Jetzt weiterlesen – hier geht´s zum Teil 1 der Serie

Vorstellung: Christopher Witte von der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatungs AG

Mein Name ist Christopher Witte und ich bin Vorstand der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatungs AG.

Ich freue mich, Sie in Zukunft auf der Website von Consulto mit Neuigkeiten auf dem Laufenden zu halten und Ihnen einen Einblick in unser Unternehmen zu geben.

Ich habe das Steuerhandwerk in der Steuerberatungskanzlei Madel & Kotalla „von der Pike auf“ gelernt und habe danach Europäische Betriebswirtschaftslehre studiert und verbinde dieses Wissen in der täglichen Praxis. Mir ist es wichtig, interdisziplinär zu arbeiten, unterschiedliche Aspekte bei der Lösung von Problemen einzubeziehen und nicht in Schubladen zu denken.

Ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!