Alle Artikel von Florian Varinli

Scheinselbständigkeit

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Durch die schwierige Situation am Arbeits- und Wirtschaftsmarkt sehen sich viele Unternehmen gezwungen, ihre Kosten zu senken – insbesondere im Personalbereich. Um Sozialabgaben zu sparen, werden Mitarbeiter beispielsweise nicht eingestellt, sondern als Selbständige beauftragt. Diese Mitarbeiter müssen sich dann selbst versichern und sind auch arbeitsrechtlich weitgehend ungeschützt.

Dem wirkt der Gesetzgeber jedoch entgegen: Sogenannte Scheinselbständige müssen als Arbeitnehmer anerkannt und in der Sozialversicherung versichert werden. Zur Klärung der Frage, ob es sich bei dem Arbeitsverhältnis eines Auftragnehmers zu einem Auftraggeber um eine „echte“ Selbständigkeit oder aber um eine Scheinselbständigkeit handelt, gibt es zahlreiche Prüfungsansätze der Versicherungsträger.

Sowohl Unternehmer, die einen freien Mitarbeiter beauftragen, als auch Erwerbstätige, die sich selbständig machen wollen, müssen diese Frage also klären, um Fehler – gerade auch im Bereich der Sozialabgaben – zu vermeiden.

Dieses Merkblatt soll Ihnen dabei helfen, eine richtige Selbständigkeit von einer Scheinselbständigkeit bzw. von einer arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit abzugrenzen und bei Ihrem unternehmerischen Handeln stets auch die jeweiligen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Folgen im Auge zu behalten.

Merkblatt: Scheinselbstständigkeit

Der gesetzliche Mindestlohn – ein Überblick

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Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) hat der Gesetzgeber die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns beschlossen.Seit Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn pro Arbeitsstunde, der seit Januar 2017 8,84 € beträgt. Dieser Betrag gilt auch für 2018.Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die nicht mehr unterschritten werden darf. Das Mindestlohngesetz birgt einige Risiken – vor allem für Sie als Arbeit­geber.

Im Folgenden wird ein Überblick über wichtige Einzelheiten des Gesetzes gegeben:

Merkblatt: Der gesetzliche Mindestlohn

Das neue Datenschutzrecht: Was es für Sie bedeutet

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Das Datenschutzrecht wird in der Praxis immer noch häufig vernachlässigt oder bleibt gar unberücksichtigt. Angesichts wachsender Sensibilität und entsprechender Sachzwänge auf Unternehmensseite, zunehmender Prüfungsdichte und Sanktionshäufigkeit von Seiten der Aufsichtsbehörden sowie nicht zuletzt der mit moderner Datenverarbeitungs- und Informationstechnik steigenden Verletzlichkeit gehören Datenschutzlücken jedoch zu den nicht (mehr) vernachlässigbaren Geschäftsrisiken.

Hierauf reagierte der europäische Verordnungsgeber mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 24.05.2016 in Kraft ist und die zukünftig in allen Staaten der Europäischen Union (EU) für grundsätzlich gleiche Standards sorgen soll.

Zugleich wird mit der DSGVO das Ziel verfolgt, das Datenschutzrecht zu modernisieren, um bessere Antworten auf die Globalisierung und datenschutzrechtliche Herausforderungen zu geben, die die zunehmende Digitalisierung und das Internetzeitalter mit sich bringen.

Die neuen Regelungen sollen zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt beitragen. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist müssen ab dem 25.05.2018 alle Dokumente und Prozesse der Neuregelung angepasst sein.

Merkblatt: Das neue Datenschutzrecht

Unser Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der DSGVO richtig vorgehen:

Reisekosten 2018

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Bereits seit dem 01.01.2014 gilt ein grundlegend neues Reisekostenrecht. Dieses Merkblatt behandelt dessen Regelungen und gibt Ihnen Auskunft über sämtliche steuerlichen Aspekte

– von der Abgrenzung einer privat veranlassten von einer dienstlich notwendigen Reise
– über die aktuelle Behandlung von gemischten (d.h. privat und beruflich veranlassten) Aufwendungen
– bis hin zu den Besonderheiten beim Frühstück im Hotel.

Die hier dargestellten Regeln gelten grundsätzlich gleichermaßen für Arbeitnehmer wie Selbständige (Unternehmer, Freiberufler, Landwirte), wobei Letztere statt Werbungskosten für ihre Geschäftsreise Betriebsausgaben absetzen.

Merkblatt: Reisekosten 2018

Einkommensteuerberatung 2017

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Um Sie im Verfahren zur Einkommensbesteuerung ideal steuerlich beraten zu können, benötigen wir einige Angaben bzw. Nachweise von Ihnen. In unsrer Checkliste haben wir daher für Sie zusammengestellt, welche Informationen für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung 2017 wichtig sind. Denken Sie daran: Jeder Beleg kann Ihre Steuerlast senken und somit bares Geld sparen!

Checkliste: Notwendige Belege für die Einkommensteuerberatung 2017

Rückblick der 1. Consulto-Veranstaltung

Am vergangenen Mittwoch hat zum ersten Mal eine Veranstaltung unter der gemeinsamen Dachmarke Consulto stattgefunden. Dabei referierten Rechtsanwalt Veit Reichert, Steuerberater Florian Varinli und Bachelor of Arts Christopher Witte über verschiedene Themen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuer.

Im Rahmen der ersten Veranstaltung unter der gemeinsamen Dachmarke Consulto stellte Rechtsanwalt Veit Reichert am Abend des 27. September zu Beginn seines Vortrages das Beratungsnetzwerk und die Umsetzung der lang gehegten und entwickelten Idee von Claus-Dieter Kotalla vor: Sich ergänzende Dienstleistungen zusammenzuführen. „Fachliche Kompetenz aus Recht, Wirtschaft und Steuer unter einem Dach – das bedeutet kurze Wege und schnellere Abstimmungen.“ Die beteiligten Unternehmen der Dachmarke eine dabei ein Bestreben: Die strategische Begleitung ihrer Kunden. „Wir möchten Ansprechpartner in verschiedenen Bereichen sein, ja fast schon Lebensberater. Schließlich entscheiden die getroffenen Beschlüsse – ob rechtlich, betriebswirtschaftlich oder steuerlich – mit über die Zukunft unserer Kunden.“

In seinem Vortrag sprach Rechtsanwalt Veit Reichert vor zahlreichen Gästen über wichtige Themen rund um das Ende von Arbeitsverhältnissen, sowie über Risiken von Abmahnung, Kündigung und Abfindung. Dabei berücksichtigte er die Sicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen. Nahtlos ergänzte Steuerberater Florian Varinli die steuerliche Behandlung von Abfindungen als Lösung von Störungen im Arbeitsverhältnis und zeigte anhand von Beispielen auf, wie diese sich auswirken könnten. Im dritten und letzten Vortrag sprach Bachelor of Arts Christopher Witte über die Möglichkeiten zur Führung eines digitalen Fahrtenbuches und welche Aspekte es dabei zu beachten gelte.

Im Anschluss an diesen informativen und kurzweiligen Vortragsabend knüpfte sich ein gut genutztes „get-together“ bei leckeren Speisen und Getränken an. So konnte auch im Anschluss in zahlreichen Gesprächen das Netzwerk ausgebaut und weiterführende Informationen ausgetauscht werden.

Bereits jetzt unsere nächste Veranstaltung vormerken: 31. Januar 2018 zum Thema „Jahreswechel 2017/2018 – Wichtige Änderungen aus Rechts- Wirtschafts- und Steuerberatung“

Serie Teil 3: Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen

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Lesen Sie in diesem Teil unserer Serie, wie die Einführung eines digitalen Buchführungsprozesses durch Nutzung von DATEV Unternehmen online möglich ist und was es dabei zu beachten gilt.

DATEV Unternehmen online umfasst alle Anwendungen für das Buchen digitaler Belege und unterstützt:

  • Bei der Erledigung von Zahlungen, dies erfolgt z.B. mit vorausgefüllten Zahlungsträgern vom digitalen Beleg und automatisierter Kontrolle der Kontoauszüge sowie Freigabe von Lohnzahlungen, auch erfolgt eine einfache Kontrolle des Geschäftskontos durch Abgleich der elektronischen Kontoauszüge mit den digitalisierten Rechnungsbelegen bei der Erstellung eines GoB-konformen Kassenbuchs, hierzu werden z.B. laufende Prüfungen vorgenommen (Kassenminusprüfung, Chronologie)
  • Bei der Erfassung von Personalstamm- und Bewegungsdaten für die Lohnabrechnung, auch ist die Vorwegberechnung lohnrelevanter Daten zu Informations- und Auskunftszwecken möglich
  • Bei Austausch und zentraler Ablage von Dokumenten für die Erstellung der Lohn- und Gehaltsdokumente über DATEV Digitale Personalakte

Darüber hinaus ist DATEV Unternehmen online optional erweiterbar, um die Angebots- und Rechnungsschreibung und dem Buchen elektronischer Belege (Kontoauszugs-Manager), mit dem Zahlungsunterlagen eingespielt und zeitnah in die Buchführung aufgenommen werden können.

Zur Nutzung von DATEV Unternehmen online sind aus technischer Sicht im Unternehmen lediglich eine Internetverbindung mit möglichst hoher Bandbreite und ein Scanner, alternativ ein Faxgerät mit CLIP-Funktion (Rufnummernweitergabe) und Einzelseitenerkennung erforderlich.

Die Basis für die Beweiskraft jeder Buchführung und sonst erforderlicher Aufzeichnungen sind Belege. Diese dienen dem sicheren und klaren Nachweis über den Zusammenhang zwischen den Vorgängen in der Realität einerseits und dem aufgezeichneten oder gebuchten Inhalt in Büchern oder sonst erforderlichen Aufzeichnungen und ihre Berechtigung andererseits.

Sofern ein Dokument oder auch eine handschriftliche Notiz diesen Zweck erfüllt, spricht man in diesem Zusammenhang von der Belegfunktion. Belege sind ab dem Zeitpunkt, ab dem sie die Belegfunktion erfüllen, unveränderbar vorzuhalten. Unveränderbarkeit bedeutet, dass Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind.

Wie bereits in den ersten Teilen unserer Serie ausgeführt, ist im Zusammenhang zum Belegwesen der allgemeine Grundsatz der Zeitgerechtheit einzuhalten. So sind Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in einer Frist zu erfassen, in der ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Geschäftsvorfall und der Erfassung liegt. Zeitgerechte Erfassung und Ordnung bedeutet nach dem GoBD, dass ein Geschäftsvorfall möglichst unmittelbar nach seiner Entstehung in einer Grundaufzeichnung oder in einem Grundbuch zu erfassen ist. An dieser Stelle sei erneut darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff „Erfassung“ nicht zwingend die unmittelbare buchungstechnische Erfassung von Belegen in der Finanzbuchführung gemeint sei, sondern primär die manuelle Sichtung und Sicherung durch eine geordnete Ablage der Belege. Die Grund(buch)aufzeichnungsfunktion kann auch in Form einer geordneten und übersichtlichen Belegablage erfüllt werden.

Die Folgen fehlender Ordnungsmäßigkeit können weitreichend sein und z.B. von der Nichtanerkennung einzelner Betriebsausgaben über die Zuschätzungen von Betriebseinnahmen oder Gewinnen bis hin zu Zwangsmitteln und Bußgeldern reichen.

Die GoBD nennen für die Erfassung eines Geschäftsvorfalles in einer geordneten Belegablage erstmals eine zeitliche Orientierung und führen u.a. eine Erfassung von unbaren Geschäftsvorfällen innerhalb von 10 Tagen als unbedenklich an. Das hat zur Folge, dass Belege in der Regel innerhalb von 10 Tagen zumindest identifiziert, gesichtet und geordnet abgelegt werden sollten. Darüber hinaus seien Kontokorrentbeziehungen innerhalb von 8 Tagen zu erfassen.

Sofern sich der Unternehmer für eine bestimmte Form der Aufzeichnung entschieden hat, ist er insoweit verpflichtet, diese auch für Zwecke der Aufbewahrung und Auswertung vorzuhalten.

Der komplette Belegfluss von der Belegausstellung bzw. vom Eingang der externen Belege inklusive Belegidentifikation über die Ablage in einer geordneten und sicheren Ablage bis hin zu den aufbewahrungsspezifischen Besonderheiten soll gemäß Rz. 34 der GoBD in einer Verfahrensdokumentation beschrieben sein, die dauerhaft und uneingeschränkt Anwendung findet.

Zur Vermeidung von Risiken in der steuerlichen Außenprüfung soll für das Verfahren der Belegablage ein klar geregelter Prozess vorliegen, der u.a. die folgenden Fragen als Orientierung berücksichtigt:

  • Wie sind der Belegeingang und die Belegidentifikation organisiert?
  • Wie wird die Vollständigkeit der gesammelten Belege sichergestellt?
  • Nach welchem Ordnungssystem und an welchem Ort werden die Belege abgelegt?
  • Wie ist das evtl. Nebeneinander von konventionellen Papierbelegen und originär digitalen Belegen organisiert?
  • Wie ist der Ablageort (z.B. konventioneller Ordner oder IT-gestütztes Archivsystem) vor Zugriffen Unbefugter und vor Verlust geschützt?
  • Wer darf auf den Ablageort zugreifen und Belege einsortieren?
  • In welchen Abständen und auf welchem Weg erhält die buchführende Stelle (z.B. unternehmensinterne Buchführung oder Steuerberatungskanzlei) die Belege?
  • Wie wird sichergestellt, dass alle betroffenen Personen die oben genannten Aspekte kennen und beachten?
  • Wie wird sichergestellt, dass die Belege nicht vor Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichtet werden?

Wir sind Ihr kompetenter Partner bei der Identifikation und Dokumentation der relevanten Prozessschritte einer geordneten und sicheren Belegablage. Deshalb unser Tipp: Machen Sie mit uns die GoBD-Prüfung. Ziel und Schwerpunkt ist die Überprüfung sämtlicher Rechnungslegungsprozesse, der eingesetzten Systeme und deren Dokumentation auf Einhaltung der GoBD, sowie die Prüfung der tatsächlich gelebten Prozesse und Kontrollmechanismen. Gemeinsam decken wir Schwachstellen auf und erarbeiten Vorschläge zur Beseitigung.

Sie wollen DATEV Unternehmen online einmal live erleben? Probieren Sie es aus, kostenlos und unverbindlich in unserem Showroom!

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Digitales Fahrtenbuch mit VIMCAR

Dem Schreckgespenst Fahrtenbuch an den Kragen – Mit Lösungen von VIMCAR und Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung

Das digitale Fahrtenbuch von VIMCAR, das gemeinsam mit Steuerberatern entwickelt wurde, führt beim Steuerzahler zu einer spürbaren Erleichterung – sowohl im Berufsalltag als auch im Geldbeutel. Gegenüber der Pauschalversteuerung lassen sich – je nach Anwendungsfall – jährlich Steuern im vierstelligen Bereich einsparen. Die zuverlässige Fahrtenerfassung erfüllt alle Anforderungen der deutschen Finanzbhörden mit Bravour, sodass mit Hilfe eines OBD-Steckers und der passenden Software in Form einer App ein finanzamtkonformes Fahrtenbuch entsteht, das bei Bedarf jederzeit an die Steuerbehörde oder den Steuerberater weitergereicht werden kann.

Damit hebt sich das VIMCAR-Fahrtenbuch merklich von Konkurrenzprodukten ab. Folgerichtig genießt das Unternehmen bereits das Vertrauen von mehreren Tausend Steuerkanzleien in ganz Deutschland, die den Service des Berliner Start-Ups guten Gewissens an ihre Mandanten empfehlen und ihnen mit einer individuellen Einzelfallberatung zur Seite stehen.

Auch die Zusammenarbeit mit Branchenriesen wie dem Deutschen Steuerberaterverband und der DATEV setzt ein Zeichen in puncto Professionalität für bestehende und potentielle Kunden. Die IT-Ordnungsmäßigkeit von wurde außerdem von KPMG auf Herz und Nieren geprüft.

Überzeugen auch Sie sich von VIMCAR und sprechen Sie uns an! Als Partnerunternehmen können wir Ihnen die digitale Fahrtenbuch-Lösungen sogar zum Vorzugspreis anbieten!

Unser Gewinnspiel

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Mediation – Ein Interview mit Markus Schlögl

Wann immer Menschen in einem Team zusammenarbeiten oder Gesellschafter Entscheidungen für das gemeinsame Unternehmen treffen, kommt es zu Meinungsverschiedenheiten und Kontroversen. In einem persönlichen Interview mit unserem Mediator Markus Schlögl haben wir über das Verfahren, die Vorteile und Grenzen, sowie die Aussichten auf Erfolg von Mediation gesprochen.

Herr Schlögl, Sie sind neben Ihrer Tätigkeit als Steuerberater seit vielen Jahren als zertifizierter Wirtschaftsmediator tätig. Was ist darunter eigentlich zu verstehen? Als Mediator ermögliche ich es konfligierenden Parteien durch meine Empathie und Fähigkeiten, gemeinschaftlich eine Lösung zu finden. Ich schaffe dafür eine Plattform der Wertschätzung und des Austauschs. Fachliche Kompetenz und Methoden stärken dabei die Selbstverantwortung der Teilnehmer und vermitteln alternative Umgangs- und Kommunikationsweisen. Es werden dabei Beziehungen und Interessen geklärt statt rückwärtsgewandte Anschuldigungen vorgetragen.

Können Sie ein Beispiel geben? In einer Parabel wird von drei Menschen erzählt, die alle drei auf die Herausgabe von einem Kürbis beharren und sich darüber streiten. Ich finde durch Nachfrage heraus, dass der erste das Fruchtfleisch braucht, weil er eine Suppe kochen will, der nächste die Kerne möchte, um Öl zu pressen, und der dritte ihn als Halloween-Kürbis aushöhlen möchte. Einen Streit, den ich als Mediator in eine dreifache Win-Situation verwandeln kann. 

Herr Schlögl, wie steuern und begleiten Sie einen solchen Prozess? Ich sorge für eine Befähigung der Konfliktparteien zur Klärung eigener Interessen und Bedürfnisse. Ich erreiche das durch meine Fragetechnik, durch aktives Zuhören, nochmaliges Zusammenfassen und Umschreiben der aufgenommenen Informationen, durch Perspektivenwechsel oder durch Spiegelung, sowie durch Analyse der Gruppendynamik und des Rollenverhaltens.

In welchen Situationen kann man dieses Verfahren anwenden? Streitigkeiten in Organisationen nehmen produktive Energie aus der eigentlichen Unternehmenstätigkeit heraus und schwächen damit die Firma. Im Grunde also in all denen Fällen, die eine ernsthafte Bedrohung für die wirtschaftliche Existenz der handelnden Personen oder für das Unternehmen darstellen. Auch präventiv im Vorfeld von Gesellschaftsvereinbarungen oder Testamentsgestaltungen, bei Meinungsverschiedenheiten im Team oder bei Auseinandersetzungen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern kann Mediation gut Anwendung finden.

Herr Schlögl, wo liegen die Grenzen einer Mediation? Mediation ist kein Schiedsverfahren oder Gerichtsprozess. Die Mediation schafft vielmehr die Atmosphäre für eine Einigung untereinander. Der Mediator entscheidet nicht über Ansprüche und Positionen, sondern es geht um Interessen und Beziehungen. Die Konfliktparteien tragen eine Eigenverantwortung für den Ausgang des Mediationsprozesses. Es geht nicht darum, Recht zu haben, sondern um den zukünftigen Umgang miteinander.

Wo liegen die Vorteile? Mediation als Konfliktlösungsstrategie hat gegenüber dem gerichtlichen Weg viele Vorteile, da eine Entscheidung eigenbestimmt erfolgt und nicht fremdbestimmt durch den Richter. Ein Gerichtsverfahren legt Sachverhalte zugrunde, die in der Vergangenheit liegen. Mediation beschäftigt sich dahingegen mit Beziehungen und kann so gegenwärtige Situationen aufnehmen und abbilden. Erfahrungsgemäß kommt die Mediation auch schneller zum Ende als ein Gerichtsverfahren.

Gibt es ein besonders wichtiges Argument für Mediation? Lösungen, die in einer Mediation erarbeitet werden, sind oft tragfähiger und nachhaltiger als faule Kompromisse oder von außen gesprochene Urteile. Da am Ende der Mediation eine von beiden Seiten ausgearbeitete Einigung steht, kann man sich danach noch gut in die Augen schauen. Dies ist besonders in jenen Fällen wichtig, in denen die Parteien weiterhin zusammenarbeiten müssen.

Herr Schlögl, ein persönliches Wort zum Schluss. Warum haben Sie sich zum Mediator fortgebildet und was sind Ihre bisherigen Erfahrungen? Die Motivation zu der Fortbildung war das Streben nach einem tieferen Verständnis darüber, weshalb es im Wirtschaftsleben immer wieder zu Konflikten kommt, die Unternehmen massiv schädigen und gar bis in die Insolvenz treiben. Als Beobachter solcher Situationen konnte ich nur schwer verstehen, weshalb keine Einigung möglich ist, obwohl die Problemlösung oftmals so offensichtlich war. Ich wollte verstehen, warum erfahrenen Geschäftsleute derart irrational handeln, obwohl sie es auf Grund ihrer Erfahrung besser wissen müssten. Als Mediator kann ich den Konfliktparteien helfen, eigene Lösungen zu finden, die ohne ein entsprechendes Verfahren nicht möglich wären.

Das klingt fast magisch. Es hört sich aus der Ferne sicher etwas wie „Zauberei“ an. Dahinter steckt aber ein strukturiertes Verfahren, in dem Konfliktparteien selbst und ohne Beeinflussung des Mediators ihre Lösungen finden. Aus den bislang durchgeführten Mediationsverfahren kann ich nur berichten, dass es funktioniert – nicht immer so, dass die Konfliktparteien nach einem Mediationsverfahren als beste Freunde aus diesem herausgehen – aber zumindest so, dass Lösungen gefunden werden, die Unternehmen vor Schäden bewahren und Existenzen sichern.

Sie haben einen Streitpunkt mit Familienmitgliedern, Mitarbeitern oder Gesellschaftern? Die Fronten sind verhärtet und Sie kommen in diesen Punkten einfach nicht voran? Nutzen Sie unser Angebot der Mediation. Unabhängig, strukturiert und zielführend. 

Fragen? Anrufen! 069 – 95 92 99 90 Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung

Serie Teil 2: Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen

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Digitale Buchführung – Im zweiten Teil unserer Serie erklären wir, was hinter dem Begriff „digitale Buchführung“ wirklich steckt. Lesen Sie im Nachfolgenden, wie digitale Prozesse Ihren Arbeitsalltag erleichtern können.

Der Begriff „digitale Buchführung“ bezeichnet unter anderem einen Prozess, bei dem die Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen, für das die Buchführung erstellt wird, und der Kanzlei, die die Buchführung für das Unternehmen erstellt, losgelöst von papierbasierten Belegen auf Basis digitaler Belege erfolgt. Den wesentlichen Kern des Prozesses bildet also der digitale Belegtransfer, für dessen Übermittlung mittlerweile überwiegend E-Mails oder Web-Portale verwendet werden. Bis vor wenigen Jahren kam auch dem Fax eine große Rolle zu, was jedoch durch online Lösungen verdrängt wurde. Unabhängig vom Übermittlungsweg kann im Rahmen der digitalen Buchführung der Belege originär in digitaler Form vorliegen (z.B. als elektronische Rechnung) oder als sogenanntes Digitalisat insbesondere durch einen vorangegangenen Scan-Vorgang eines originär in Papierform vorliegenden Belegs bestehen. Der Gesamtprozess der digitalen Buchführung vollzieht sich nach folgendem Schema:

  • Gegebenenfalls Digitalisierung des Belegs
  • In dessen Anschluss verbleiben die Originalbelege im Unternehmen
  • Übermittlung des digitalen Belegs in die Kanzlei
  • Buchung der Belege in der Kanzlei
  • Dort wird ein vollständiges digitales Belegarchiv erstellt
  • Erstellung von Auswertungen über die Buchführung

Anders als im Rahmen der digitalen Buchführung ist die Buchführung der Gegenwart insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen derzeit durch das überwiegende Sammeln und Ordnen von Papierbelegen gekennzeichnet. Die Belege werden dann in einem an den Anforderungen des Unternehmens und der Kanzlei abgestimmtes Ablagesystem (geordnete Belegablage) abgelegt und in sogenannten Pendelordnern in regelmäßigen Turnus (wöchentlich, monatlich, quartalsweise) in die Steuerberatungskanzlei gebracht und dort gebucht.

In der Steuerberatungskanzlei werden für Nachweiszwecke Kopien der Dokumente erstellt, nach Abschluss des Erfassungsprozesses werden die Belege durch den Unternehmer abgeholt oder an diesen übersendet. Auf Basis des Stands der Buchführung werden steuerlich relevante Daten (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung) an die Finanzverwaltung übermittelt sowie Betriebswirtschaftliche Auswertungen oder der Jahresabschluss aufbereitet.

Die Buchführung der Gegenwart ohne Einbindung digitaler Prozesse ist mit etlichen Nachteilen verbunden. Als wesentlicher Punkt ist hierbei definitiv der Zeit- und Kostenaufwand, der mit dem Sortieren und dem Transport der Belege aus dem Unternehmen zum Steuerberater und zurück verbunden ist, zu nennen. Zum Teil sind für einen papierbasierten Prozess zwei Ordnungssysteme für die Belege aufzubauen: sowohl im Unternehmen, für das die Buchführung erstellt wird, als auch in der Steuerberatungskanzlei, die die Buchführung erstellt.

Zudem besteht eine häufig sehr deutliche zeitliche Differenz dahingehend, dass das Unternehmen während der Erstellung der Buchführung in der Kanzlei nicht auf die Belege zurückgreifen kann. Dies kann zum einen dazu führen, dass fällige Rechnungszahlungen übersehen werden. Zum anderen können bis zur Zahlungsabwicklung unbezahlte Rechnungen im Unternehmen verbleiben, und damit nicht zeitnah in die Buchführung aufgenommen werden.

Gegenüber einer herkömmlichen Buchführung (Pendelordner) entfällt bei der digitalen Buchführung Zeitaufwand bei Sortieren und Aufbereiten der Eingangsbelege und Ausgangsbelege. Die Übermittlung von Belegen in digitaler Form ist unsortiert möglich, lediglich bei originären Papierbelegen ist zuvor eine Digitalisierung erforderlich. Grundlegende Buchführungskenntnisse, wie diese zum Teil in klassischen Prozessen erforderlich waren, sind hingegen keine Voraussetzung. Eine Sortierung oder gar Vorkontierung der digitalen Belege kann unterbleiben.

Auch der Kostenaufwand des digitalen Prozesses ist in der Regel geringer als in der Buchführung der Gegenwart, da für den Versand von E-Mails oder den Zugriff auf Web-Portale keine bzw. lediglich geringe zusätzliche Kosten anfallen. Da im Unternehmen kein Ordnungssystem aufzubauen ist, sind auch hier Kostenreduzierungen erzielbar.

Da auch die Bereitstellung digitaler Belege ohne Zeitverzug erfolgt, liegen die Auswertungen über den Stand der Buchführung schneller vor als in einem klassischen Buchführungsprozess. Die Übermittlung der Belege kann sogar täglich erfolgen; mit der Bereitstellung durch den Unternehmer stehen die Unterlagen für den Steuerberater zur Bearbeitung zur Verfügung. Damit können auch z.B. Eingangsrechnungen, die zum Monatsletzten eingehen, bereits in die zugehörige Monatsbuchhaltung aufgenommen werden.

Auch für den Unternehmer stehen die erstellten Auswertungen, wie Betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Saldenlisten, Offene-Posten-Listen rund um die Uhr online zur Verfügung. Damit werden die Informationsbasis des Unternehmers und die Ableitung von Maßnahmen daraus verbessert.

Für den die Buchführung erstellenden Steuerberater besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die digitalen Belege digital mit dem Buchungssatz zu verknüpfen. Dies erhöht die Nachvollziehbarkeit der Buchführung und steigert die Effizienz des gesamten Prozesses. Das Belegbild kann direkt mit dem Buchungssatz verknüpft werden und ist bei Durchsicht der Buchführung jederzeit einsehbar, was eine erhöhte Transparenz gegenüber anderen Marktteilnehmern wie Banken und Investoren zur Folge hat. Die Buchführung als Grundlage für den Jahresabschluss ist dadurch insgesamt revisionssicherer.

Sie wollen diese Vorteile einmal live erleben? Wir haben einen Showroom für digitale Buchführung und zeigen Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich wie Sie mit DATEV Unternehmen online Zeit und Geld sparen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin unter 069 – 95 92 99 90 – Wir freuen uns auf Sie, Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung