Alle Artikel von Florian Varinli

„Hilfe von Anfang an“ – der Wegweiser Inklusion für Frankfurt

Spendenübergabe von Consulto an die Lust auf besser Leben gGmbH

„Hilfe von Anfang an“ – der Wegweiser Inklusion für Frankfurt. Im Dezember 2018 haben wir zu unserer Spendenaktion aufgerufen. Viele sind unserer Idee gefolgt und haben mit dem versendeten Weihnachtsset tolle Fotos eingereicht und damit eine Spende von jeweils 20 Euro ausgelöst. Insgesamt konnten wir Spenden in Höhe von 1.120 Euro realisieren. Gerne haben wir den Spendenbetrag auf 3.000 Euro erhöht und offiziell an die Lust auf besser leben gGmbH übergeben.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Beteiligten für das eingebrachte Engagement. Selbstverständlich werden wir weiter über das Projekt berichten. Darüber hinaus gehende Informationen finden Sie hier: Wegweiser Inklusion

„Diagnose Behinderung!“ für Eltern, die erkennen, dass ihr Kind eine Behinderung hat, beginnt ein völlig neuer Weg. Außergewöhnlich, herausfordernd, oft anstrengend. Die Gefühle fahren Achterbahn: die große Freude über den Nachwuchs und am Boden zerstört. Neben Nervenstärke, Eigeninitiative, Durchsetzungskraft und viel Liebe benötigen Eltern von Kindern mit Behinderung besonders eins: Unterstützung. Der Wegweiser Inklusion Frankfurt wird genau diese Unterstützung geben: Wohin wende ich mich, woher bekomme ich Unterstützung. Ärzte, Ämter, Anlaufstellen…

Natürlich können Sie gerne auch weiterhin direkt spenden:

Kontoinhaber: Lust auf besser leben gGmbH

Spendenkonto: IBAN DE42 4306 0967 6037 1786 00

Verwendungszweck: Wegweiser Inklusion

Alles rund um die Inventur

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Die Pflicht zur Aufstellung eines Inventars ist Teil der Verpflichtung, den Jahresgewinn durch Aufstellung eines Jahresabschlusses – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung – zu ermitteln. Daher ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, wenn sein Umsatz an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über 600.000 € liegt und sein Gewinn bei Jahresüberschuss mehr als 60.000 € beträgt. Die Aufstellung muss er zu Beginn seiner unternehmerischen Betätigung und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres vornehmen. Diese Verpflichtung ergibt sich nach dem Handelsrecht und nach dem Steuerrecht.

Erfahren Sie in unserem Merkblatt alles, was Sie über die Inventur wissen müssen und wie Sie diesen Vorgang am Besten organisieren können.

Einladung Vortragsabend 30.01.2019

Am 30. Januar findet unser Vortragsabend ganz im Zeichen des Jahreswechsels zu rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Themen mit anschließendem get-together statt. Die Themen sind: „Gesetzliche Änderungen 2019 für Unternehmer und Verbraucher“ (Veit Reichert), „Möglichkeiten zur Unternehmensentwicklung im Jahr 2019“ (Christopher Witte) und „Neue Gesetze und wichtige Vorschriften aus dem Steuerrecht 2019“ (Florian Varinli). Für das leibliche Wohl wird gesorgt sein. Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei. Anmeldung erforderlich unter veranstaltung@consulto.de

Frohe Weihnachten

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Und wieder neigt sich ein ereignisreiches Jahr dem Ende zu. Dies nehmen wir zum Anlass, Ihnen in der vorweihnachtlichen Zeit für Ihre Treue, das entgegengebrachte Vertrauen im Jahre 2018, sowie die angenehme Zusammenarbeit zu danken. Das gesamte Consulto-Team freut sich auf ein neues Jahr voller spannender Aufgaben und guter Zusammenarbeit mit Ihnen.

Doch bevor wir in das nächste, arbeitsfreudige Jahr starten, wünschen wir Ihnen, Ihren Angehörigen und Ihren Mitarbeitern von Herzen ein gesegnetes, friedvolles Weihnachtsfest und ein glückliches Jahr 2019.

Das neue Datenschutzrecht

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Das Datenschutzrecht wird in der Praxis immer noch häufig vernachlässigt oder bleibt gar unberücksichtigt. Angesichts wachsender Sensibilität und entsprechender Sachzwänge auf Unternehmensseite, zunehmender Prüfungsdichte und Sanktionshäufigkeit von Seiten der Aufsichtsbehörden sowie nicht zuletzt der mit moderner Datenverarbeitungs- und Informationstechnik steigenden Verletzlichkeit gehören Datenschutzlücken jedoch zu den nicht (mehr) vernachlässigbaren Geschäftsrisiken. Hierauf reagierte der europäische Verordnungsgeber mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 uneingeschränkt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) für grundsätzlich gleiche Standards sorgt. Zugleich wird mit der DSGVO das Ziel verfolgt, das Datenschutzrecht zu modernisieren, um bessere Antworten auf die Globalisierung und datenschutzrechtliche Herausforderungen zu geben, die die zunehmende Digitalisierung und das Internetzeitalter mit sich bringen.

Die neuen Regelungen sollen zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt beitragen.

Aus der DSGVO ergeben sich im Vergleich zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einige Änderungen, wenngleich die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fortbestehen. Auch seit Inkrafttreten der DSGVO gilt das (novellierte) BDSG weiter, weshalb beide Regelwerke zu beachten sind. Allerdings wirkt die DSGVO unmittelbar und direkt: Sofern sie keine ausdrücklichen Möglichkeiten für einzelstaatliche Regelungen vorsieht, verdrängt sie die Vorschriften der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zur Datenverarbeitung.

Im Folgenden wird ein Überblick über das verbindlich geltende Datenschutzrecht für private Unternehmen gegeben.

Merkblatt: Das neue Datenschutzrecht

Hausbesitzer

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Etwa die Hälfte ihres Vermögens haben die Deutschen in Grundbesitz angelegt – viele planen, in die eigenen vier Wände zu ziehen oder sich aus Renditegründen eine Mietimmobilie zuzulegen. Ein bedeutender Aspekt beim Grundbesitz ist die steuerliche Behandlung. Im Umgang mit dem Finanzamt ist so einiges zu beachten: bei der Steuererklärung, dem Hausverkauf und der Vermietung an Angehörige.

Dieses Merkblatt gibt Ihnen Auskunft über sämtliche steuerliche Aspekte beginnend bei der Investitionsphase bis hin zum Besitzerwechsel, damit Sie bei allem, was Sie mit Ihrer Immobilie vorhaben, möglichst viele Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.

 

Lohnsteuerklassen

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Wie hoch der Nettolohn eines Arbeitnehmers ausfällt, hängt maßgeblich von seiner Steuerklasse ab. Sie entscheidet darüber, wie viel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer der Arbeitgeber vom Bruttolohn des Arbeitnehmers an den Fiskus abführen muss. Bei einem Monatsbruttolohn von 2.000 € erhält ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer in Steuerklasse I beispielsweise einen Nettolohn von 1.384 € ausgezahlt, in der günstigsten Steuerklasse III bleiben für ihn monatlich 1.565 € übrig (bei Lohnzahlung in 2015). Die Wahl der Steuerklasse hat somit erhebliche finanzielle Auswirkungen.

Dieses Merkblatt erklärt Ihnen, welche Steuerklasse ein Arbeitnehmer in welcher Lebenssituation wählen kann bzw. sollte und wie Arbeitgeber an die Informationen für den zutreffenden Lohnsteuerabzug gelangen.

Dabei ist wichtig zu wissen: Für Arbeitnehmer, die alljährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben, hat der Lohnsteuerabzug lediglich Vorauszahlungscharakter. Sie können sich zu hohe Lohnsteuerabzugsbeträge später über den Einkommensteuerbescheid zurückholen, weil das Finanzamt darin die einbehaltene Lohnsteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer anrechnet.

Das Transparenzregister & Geldwäscheprävention

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Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird aufgrund immer komplexerer Strukturen der organisierten Kriminalität immer wichtiger. Hierzu gibt es in Deutschland umfangreiche Regelungen, die auch Unternehmen dazu verpflichten, bei ihren Kunden entsprechende Prüfungen, etwa der Identität, durchzuführen. Längst sind davon nicht mehr nur Banken betroffen, auch Handelsunternehmen sowie Anwälte und Steuerberater können unter die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen. Dieses Merkblatt informiert über die Pflichten, von denen kleine und mittelständische Unternehmen betroffen sein können.