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Das neue Datenschutzrecht

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Das Datenschutzrecht wird in der Praxis immer noch häufig vernachlässigt oder bleibt gar unberücksichtigt. Angesichts wachsender Sensibilität und entsprechender Sachzwänge auf Unternehmensseite, zunehmender Prüfungsdichte und Sanktionshäufigkeit von Seiten der Aufsichtsbehörden sowie nicht zuletzt der mit moderner Datenverarbeitungs- und Informationstechnik steigenden Verletzlichkeit gehören Datenschutzlücken jedoch zu den nicht (mehr) vernachlässigbaren Geschäftsrisiken. Hierauf reagierte der europäische Verordnungsgeber mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 uneingeschränkt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) für grundsätzlich gleiche Standards sorgt. Zugleich wird mit der DSGVO das Ziel verfolgt, das Datenschutzrecht zu modernisieren, um bessere Antworten auf die Globalisierung und datenschutzrechtliche Herausforderungen zu geben, die die zunehmende Digitalisierung und das Internetzeitalter mit sich bringen.

Die neuen Regelungen sollen zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt beitragen.

Aus der DSGVO ergeben sich im Vergleich zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einige Änderungen, wenngleich die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fortbestehen. Auch seit Inkrafttreten der DSGVO gilt das (novellierte) BDSG weiter, weshalb beide Regelwerke zu beachten sind. Allerdings wirkt die DSGVO unmittelbar und direkt: Sofern sie keine ausdrücklichen Möglichkeiten für einzelstaatliche Regelungen vorsieht, verdrängt sie die Vorschriften der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zur Datenverarbeitung.

Im Folgenden wird ein Überblick über das verbindlich geltende Datenschutzrecht für private Unternehmen gegeben.

Merkblatt: Das neue Datenschutzrecht

Hausbesitzer

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Etwa die Hälfte ihres Vermögens haben die Deutschen in Grundbesitz angelegt – viele planen, in die eigenen vier Wände zu ziehen oder sich aus Renditegründen eine Mietimmobilie zuzulegen. Ein bedeutender Aspekt beim Grundbesitz ist die steuerliche Behandlung. Im Umgang mit dem Finanzamt ist so einiges zu beachten: bei der Steuererklärung, dem Hausverkauf und der Vermietung an Angehörige.

Dieses Merkblatt gibt Ihnen Auskunft über sämtliche steuerliche Aspekte beginnend bei der Investitionsphase bis hin zum Besitzerwechsel, damit Sie bei allem, was Sie mit Ihrer Immobilie vorhaben, möglichst viele Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.

 

Scheinselbständigkeit

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Durch die schwierige Situation am Arbeits- und Wirtschaftsmarkt sehen sich viele Unternehmen gezwungen, ihre Kosten zu senken – insbesondere im Personalbereich. Um Sozialabgaben zu sparen, werden Mitarbeiter beispielsweise nicht eingestellt, sondern als Selbständige beauftragt. Diese Mitarbeiter müssen sich dann selbst versichern und sind auch arbeitsrechtlich weitgehend ungeschützt.

Dem wirkt der Gesetzgeber jedoch entgegen: Sogenannte Scheinselbständige müssen als Arbeitnehmer anerkannt und in der Sozialversicherung versichert werden. Zur Klärung der Frage, ob es sich bei dem Arbeitsverhältnis eines Auftragnehmers zu einem Auftraggeber um eine „echte“ Selbständigkeit oder aber um eine Scheinselbständigkeit handelt, gibt es zahlreiche Prüfungsansätze der Versicherungsträger.

Sowohl Unternehmer, die einen freien Mitarbeiter beauftragen, als auch Erwerbstätige, die sich selbständig machen wollen, müssen diese Frage also klären, um Fehler – gerade auch im Bereich der Sozialabgaben – zu vermeiden.

Dieses Merkblatt soll Ihnen dabei helfen, eine richtige Selbständigkeit von einer Scheinselbständigkeit bzw. von einer arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit abzugrenzen und bei Ihrem unternehmerischen Handeln stets auch die jeweiligen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Folgen im Auge zu behalten.

Merkblatt: Scheinselbstständigkeit

Der gesetzliche Mindestlohn – ein Überblick

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Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) hat der Gesetzgeber die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns beschlossen.Seit Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn pro Arbeitsstunde, der seit Januar 2017 8,84 € beträgt. Dieser Betrag gilt auch für 2018.Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die nicht mehr unterschritten werden darf. Das Mindestlohngesetz birgt einige Risiken – vor allem für Sie als Arbeit­geber.

Im Folgenden wird ein Überblick über wichtige Einzelheiten des Gesetzes gegeben:

Merkblatt: Der gesetzliche Mindestlohn

Das neue Datenschutzrecht: Was es für Sie bedeutet

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Das Datenschutzrecht wird in der Praxis immer noch häufig vernachlässigt oder bleibt gar unberücksichtigt. Angesichts wachsender Sensibilität und entsprechender Sachzwänge auf Unternehmensseite, zunehmender Prüfungsdichte und Sanktionshäufigkeit von Seiten der Aufsichtsbehörden sowie nicht zuletzt der mit moderner Datenverarbeitungs- und Informationstechnik steigenden Verletzlichkeit gehören Datenschutzlücken jedoch zu den nicht (mehr) vernachlässigbaren Geschäftsrisiken.

Hierauf reagierte der europäische Verordnungsgeber mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 24.05.2016 in Kraft ist und die zukünftig in allen Staaten der Europäischen Union (EU) für grundsätzlich gleiche Standards sorgen soll.

Zugleich wird mit der DSGVO das Ziel verfolgt, das Datenschutzrecht zu modernisieren, um bessere Antworten auf die Globalisierung und datenschutzrechtliche Herausforderungen zu geben, die die zunehmende Digitalisierung und das Internetzeitalter mit sich bringen.

Die neuen Regelungen sollen zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt beitragen. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist müssen ab dem 25.05.2018 alle Dokumente und Prozesse der Neuregelung angepasst sein.

Merkblatt: Das neue Datenschutzrecht

Unser Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der DSGVO richtig vorgehen: