Alle Artikel von Florian Varinli

Ein Businessplan zahlt sich immer aus!

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Wissenschaftler diskutieren noch, wo die Praxis glaubt, die Antwort zu kennen. Eine Studie zum Erfolg von Unternehmensgründungen mit und ohne Businessplan gibt jetzt eine Antwort mit Belegen: Das Schreiben eines Businessplans macht den Erfolg eines Start-ups wahrscheinlicher.

Das wesentliche Ergebnis der Studie ist folgendes: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unternehmen die dauerhafte Lebensfähigkeit erreicht, ist bei Gründungen mit Businessplan um 16% höher als bei ansonsten identischen, nicht planenden Gründungen.

Für die Studie haben die Wissenschaftler auf Daten aus den USA ausgewertet, die durch die Beobachtung von mehr als 1.000 Unternehmensgründern über einen Sechsjahreszeitraum (2005-2011) gesammelt wurden. Sie teilten die Unternehmen in zwei Gruppen ein: diejenigen, die einen Businessplan schrieben und die, die es nicht taten. Bis auf diesen Unterschied waren beide Gruppen statistisch identisch.

Die Untersuchung kommt noch zu weiteren Ergebnissen: Wachstumsorientierte Gründungen arbeiten eher auf Basis eines Businessplans (+7%) als ihre nicht planende Vergleichsgruppe. Unternehmer, die eine externe Finanzierung suchen, haben eine um 19 % höhere Wahrscheinlichkeit, einen Businessplan zu erstellen.

Nach den Studienergebnissen kann das Schreiben eines Businessplans den Unterschied machen, wenn es darum geht, am Ende erfolgreich zu sein. Pläne unterstützen nachweisbar den Prozess, die Vision eines Unternehmers in konkrete Handlungen zu verwandeln.

Die Ergebnisse der Studie können hier eingesehen werden.

Sie benötigen eine Anschubhilfe oder umfassende Begleitung, sprechen Sie uns an! – Sie wählen modulweise aus, an welcher Stelle Sie gerne auf unser Know-How zurückgreifen möchten:

Vorgründungsberatung (Business Model Canvas): Gewinnung von Überblick und Einsicht über die Schlüsselfaktoren Ihres Geschäftsmodells anhand der Entwicklung eines Business Model Canvas

Zusammenfassender Businessplan: Beinhaltet Schlüsselinformationen, prägnant, knapp im Stil ca. 15 Seiten, kurzfristig verfügbar. Nutzbar z.B. für:

  • Vergabe von Bankdarlehen
  • bereits bekannte Partner
  • Interesse von Investoren wecken

Vollständiger Businessplan: Vollständige Beschreibung von Schlüsselthemen, detailliert, trotzdem prägnant. 20-50 Seiten Beschreibung, 10-30 Seiten weitere Dokumentation. Nutzbar z.B. für:

  • vollständige Beschreibung auch bei komplexen Unternehmen
  • Suche von erhebliche Finanzierungsmitteln
  • Zusammenarbeit mit großen Unternehmenspartnern

Betriebsfähiger Businessplan: 100+ Seiten, vollständige, sehr ausführliche Beschreibung, umfangreiche quantitative Analyse. Nutzbar z.B. für:

  • bestehende Unternehmen
  • inkl. Historie, Produktkatalog, Kunden- und Mitarbeiterstamm
  • interne Planungsprozesse im regulären Geschäftsalltag

Fragen? Anrufen! 069 – 95 92 99 90 – Ihr Team der Madel & Kotalla Wirschaftsberatung

Consulto im Radio

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Sicher gut beraten unter einem Dach – Frankfurts neues Beratungsnetzwerk in der Brüder-Grimm-Straße 13 – Auch zu hören auf Radio FFH, planet radio und Harmony FM in der Zeit vom 24.7 – 28.7.2017

Seit Mai 2017 bieten vier Unternehmen unter der Dachmarke CONSULTO dem Kunden eine umfassende strategische Beratung an.

Die Idee dahinter: Sich ergänzende Dienstleistungen zusammenzuführen. Fachliche Kompetenz aus Recht, Wirtschaft und Steuer unter einem Dach – das bedeutet kurze Wege und schnellere Abstimmungen.

Dabei gilt es, in Lösungen und nicht in Problemen zu denken: Unternehmensgründung, Aufnahme neuer Geschäftsfelder, Vertragsgestaltung, Nachfolgeregelung, Geschäftsübernahme oder die digitale Anpassung von Prozessen sind nur einige Beispiele, die sowohl aus steuerlicher Sicht als auch rechtlich sowie betriebswirtschaftlich betrachtet werden sollten. Erreichbarkeit und Flexibilität sind dabei wichtige Faktoren.

Die Steuerberatungsgesellschaft Madel & Kotalla ist ein vertrauensvoller Partner für eine ebenso individuelle wie innovative Steuerberatung. Sie ist immer eng an Ihrem Kunden und möchte nicht nur in steuerlicher Hinsicht die Vergangenheit bewältigen, sondern vor allem zukunftsorientiert und proaktiv begleiten.

Wirtschaftsprüfer Kotalla hat dabei den genauen Blick auf die Zahlen und ist die perfekte Ergänzung zur Steuerberatung in Sachen Unternehmensbewertung und Unternehmensprüfung.

Die Madel & Kotalla Wirtschaftsberatung hat die Gegenwart und die Zukunft ihrer Kunden immer im Fokus. Sie sieht sich nicht als klassischer Unternehmensberater mit einer Standard-Methode, sondern versteht es interdisziplinär zu arbeiten, unterschiedliche Aspekte bei der Lösung von Problemen einzubeziehen und nicht in Schubladen zu denken, um wichtige Kompetenzen des Einzelnen zu nutzen.

Die Anwaltskanzlei Veit Reichert sieht die Aufklärung ihrer Kunden als wichtigste Aufgabe. Im Fokus stehen die rechtlichen, aber auch wirtschaftlichen Chancen und Risiken, die es gilt, deutlich und ungeschönt darzulegen, sozusagen die wirtschaftliche Betrachtung des Rechts.

Hier sind Sie sicher gut beraten!

Serie Teil 1: Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen

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Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im digitalen Zeitalter – Im ersten Teil unserer Serie bemühen wir uns im die Einordnung des Themas im rechtlichen Umfeld. Lesen Sie im Nachfolgenden, warum die neuen Grundsätze kein Gesetz sind und trotzdem beachtet werden sollten.

Die externe Rechenschaftslegung auf Basis der Finanzbuchführung dient grundlegend dem Schutz der Interessen von Anteilseignern und Gläubigern. Zusätzlich hat aber auch das Finanzamt für Zwecke der Besteuerung ein beträchtliches Interesse an den Daten der Finanzbuchführung. Um hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit des betrieblichen Geschehens eine hohe Einheitlichkeit zu erreichen, wurden neben den vielförmigen gesetzlichen Regelungen auch Normen aus dem Handelsgebrauch abgeleitet. In ihrer Gesamtheit werden diese Regelungen als Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) bezeichnet.

Bei den GoB handelt es sich durch die nicht abschließende Kodifizierung also um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der durch die Rechtsprechung geprägt wurde und von dieser und der Verwaltung jeweils im Einzelfall auszulegen und anzuwenden ist. Die GoB beinhalten dabei sowohl formelle als auch materielle Anforderungen an eine Buchführung.

Danach muss es einem sachverständigen Dritten möglich sein, die Geschäftsvorfälle sowie die Lage des Unternehmens innerhalb einer angemessenen Zeit nachzuvollziehen. Die materiellen Auswirkungen der GoB beziehen sich auf die Art und Weise der Verbreitung von Geschäftsvorfällen. Es liegt nur dann eine ordnungsmäßige Buchführung vor, wenn alle Geschäftsvorfälle nach vollziehbar, vollständig und richtig in ihrer Auswirkung erfasst und anschließend verarbeitet wurden.

Die betriebliche Buchführung wird bei nahezu allen Unternehmen durch EDV-Systeme unterstützt, die zur Erfüllung der Dokumentations- und Informationsfunktion den GoB entsprechen müssen. Mit der Intention der Überarbeitung und Anpassung der oben aufgeführten Verwaltungsanweisungen an den heutigen Stand der Technik und Organisation eines modernen Buchführungssystems hat das Bundesministerium der Finanzen am 14.11.2014 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht.

Generell sollte im Rahmen der Auseinandersetzung mit den GoBD beachtet werden, dass es sich bei diesen rechtssystematisch um eine Verwaltungsanweisung, mithin nicht um ein Gesetz oder eine gleichgestellte Rechtsverordnung handelt. Als Verwaltungsanweisung, binden die GoBD die Finanzverwaltung im Innenverhältnis, eine unmittelbare Bindungswirkung gegenüber Dritten, insbesondere Steuerpflichtigen, entfalten diese nicht. Dennoch ist davon auszugehen, dass die GoBD künftig einen wesentlichen Einfluss auf die Auslegung der GoB bei IT-Einsatz haben werden. Denn einerseits betreibt die Finanzverwaltung durch die GoBD eine aktuelle Interpretation der GoB, die die Steuerpflichtigen schon aus Risikogesichtspunkten in Hinsicht auf kommende Außenprüfungen nicht ungeachtet lassen können. Andererseits waren auch die GoBS bisher schon eine maßgebliche Norm für die Ordnungsmäßigkeitsbeurteilung. Dies wird sich durch die GoBD nicht ändern.

Da die betrieblichen Abläufe in den Unternehmen viel zu unterschiedlich sind, werden in den GoBD keine genauen Aussagen zu Form, Inhalt und Umfang der zur Buchführung erforderlichen Unterlagen getroffen. Deshalb unser Tipp: Machen Sie mit uns die GoBD-Prüfung. Ziel und Schwerpunkt ist die Überprüfung sämtlicher Rechnungslegungsprozesse, der eingesetzten Systeme und deren Dokumentation auf Einhaltung der GoBD, sowie die Prüfung der tatsächlich gelebten Prozesse und Kontrollmechanismen. Gemeinsam decken wir Schwachstellen auf und erarbeiten Vorschläge zur Beseitigung.

Fragen? Anrufen! 069 – 95 92 99 90 – Ihr Team der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatungs AG

Umsatzsteuer 2017: Was ändert sich…?

Eine weitere interessante Änderung im Umsatzsteuerrecht ist der Steuersatz bei Fotobüchern. Wer hat nicht schon mal im Internet Bilder von seiner letzten Urlaubsreise oder anderen würdevollen Ereignissen in einem Fotobuch zusammengestellt und sich dies drucken lassen?

Bis vor kurzem waren diese Fotobücher noch mit 7% Umsatzsteuer belastet. Seit dem 01. Januar 2017 unterliegen diese Fotobücher nun dem Regelsteuersatz von 19% und werden damit teurer.

Diese Änderung basiert auf einer EU – Verordnung vom Dezember 2015, welches die Finanzverwaltung in einem Schreiben vom 20. April 2016 aufgegriffen und die Regelung für Deutschland nun klar gestellt hat. Fotobücher seien schließlich nicht zum Lesen bestimmt und können daher auch nicht dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen, so die Argumentation der Finanzverwaltung.

Bitte achten Sie darauf, wenn Sie Ihren Kunden Fotobücher erstellen. Und wie immer gilt: Wenn Sie Fragen rund um dieses oder andere steuerlichen Themen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Ihr
Florian Varinli
Steuerberater und Partner
Madel & Kotalla, Steuerberatungsgesellschaft

Rechte der Betriebsprüfer wurden erheblich gestärkt

Seit dem Jahr 2015 gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).

Die Bestimmungen hieraus haben bisweilen bei Betriebsprüfungen nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Allerdings haben einige Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) aus der jüngsten Vergangenheit nun die Rechte der Betriebsprüfer erheblich gestärkt. Dadurch verschärften sich nun die Anforderungen an eine ordnungsmäßige und digitale Buchführung. Dem Datenzugriff unterliegen nunmehr auch die Daten aus vorgeschalteten Systemen oder Nebensystemen.

Das Thema GoBD steht zukünftig ganz oben auf jeder Prüfungsagenda.

Die jüngsten BFH-Entscheidungen zu diesem Thema waren das Startsignal, um nun im Rahmen von Betriebsprüfungen Zugriff auf eben diese Vor- und Nebensysteme zu nehmen und darüber hinaus auf eine Verfahrensdokumentation zu bestehen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Finanzverwaltung auch davon ausgeht, dass auch diese Daten revisionssicher sein müssen.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Buchhaltung auf GoBD-Konformität zu prüfen…

Serie: Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen

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In den Zeiten von Smartphone, App und Social Media, die heutzutage von einem Großteil der Gesellschaft zur Kommunikation im privaten Umfeld verwendet werden, schreitet auch die zunehmende Digitalisierung unternehmerischer Geschäftsprozesse – über die Kommunikation hinaus – in den letzten Jahren immer stärker voran.

Neben den Chancen, neue Geschäftsmodelle von Grund auf digital abzubilden, gewinnt die Digitalisierung bestehender Geschäftsprozesse, die in der Vergangenheit noch papierbasiert abgewickelt wurden, immer stärker an Bedeutung.

Aufgrund der Veränderung von externen Rahmenbedingungen werden betriebliche Geschäftsprozesse heute bei nahezu allen Unternehmen durch IT-Systeme unterstützt. Es ist jedoch eine große Herausforderung, den Überblick über die Vielzahl der Möglichkeiten und Bestrebung der Digitalisierung von Geschäftsprozessen zu behalten und Begriffe bzw. Abkürzungen wie RESISCAN, ZUGFeRD, GoBD, und Cloud auseinanderhalten zu können.

Diese in regelmäßigen Abständen erscheinende Serie zum Thema „Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen“ vermittelt Ihnen neben den gegenwärtigen technischen und organisatorischen Veränderungen auch die gesetzmäßigen Grundlagen. Dabei wird der Weg von der Buchführung über das digitale Belegwesen bis zur elektronischen Steuerdeklaration und darüber hinaus zur digitalen Betriebsprüfung aufgezeigt.

Unsere Serie dient somit Einsteigern in die Digitalisierung als auch erfahrenen Lesern, die sich über aktuelle Veränderungen informieren möchten. Dabei werden nicht nur die Sphären des Unternehmers betrachtet, sondern auch – wie im Bereich der digitalen Buchführung – die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberater.

Jetzt weiterlesen – hier geht´s zum Teil 1 der Serie

Vorstellung: Florian Varinli von der Steuerberatungskanzlei Madel & Kotalla

Mein Name ist Florian Varinli, ich bin Steuerberater und Partner der Steuerberatungsgesellschaft Madel & Kotalla.

Ich werde Sie zukünftig auf dieser Webseite über die neuesten Entwicklungen in interessanten Themenbereichen aus dem Steuerrecht informieren.

Seit Anfang 2014 bin ich Partner der Kanzlei Madel & Kotalla und konzentriere mich in der Hauptsache auf die Beratung von mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen, sowie in den Bereichen Erben und Schenken, steuerlicher Rechtsschutz und Verfahrensrecht.

Auf eine gute gemeinsame Zeit!

Ihr Florian Varinli

Vorstellung: Christopher Witte von der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatungs AG

Mein Name ist Christopher Witte und ich bin Vorstand der Madel & Kotalla Wirtschaftsberatungs AG.

Ich freue mich, Sie in Zukunft auf der Website von Consulto mit Neuigkeiten auf dem Laufenden zu halten und Ihnen einen Einblick in unser Unternehmen zu geben.

Ich habe das Steuerhandwerk in der Steuerberatungskanzlei Madel & Kotalla „von der Pike auf“ gelernt und habe danach Europäische Betriebswirtschaftslehre studiert und verbinde dieses Wissen in der täglichen Praxis. Mir ist es wichtig, interdisziplinär zu arbeiten, unterschiedliche Aspekte bei der Lösung von Problemen einzubeziehen und nicht in Schubladen zu denken.

Ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

Bewährte Kompetenz in zusätzlichem Gewand

Wir wollen Ihnen ein Mehr an Beratung und ein Mehr an Service bieten – eine „Rundumversorgung“

Aus dieser Idee heraus haben wir zusammen mit unseren Partnern das Consulto – Netzwerk, ein Netzwerk eigenständiger Unternehmen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern, in das Leben gerufen. Unter der Maßgabe „Sicher gut beraten“ arbeiten hier Berater aus verschiedenen Fachgruppen Hand in Hand.

Die Partner des Consulto – Netzwerkes befinden sich an einem Ort, der Ihnen bekannten Brüder-Grimm-Straße 13 in Frankfurt am Main. So können Sie, wenn Sie es wünschen, an einem Ort alle Ihre geschäftlichen Belange abklären und durch kurze Wege Zeit und Geld sparen und steuerlich, wirtschaftlich und rechtlich optimierte Lösungen mit „nach Hause“ nehmen.

Informieren Sie sich über die Unternehmen des Consulto – Netzwerkes auf unserer gemeinsamen Website.

Wir freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen in und mit diesem zusätzlichen neuen Gewand.

Ihr Team von Madel & Kotalla