Umsatzsteuer 2017: Was ändert sich…?

Eine weitere interessante Änderung im Umsatzsteuerrecht ist der Steuersatz bei Fotobüchern. Wer hat nicht schon mal im Internet Bilder von seiner letzten Urlaubsreise oder anderen würdevollen Ereignissen in einem Fotobuch zusammengestellt und sich dies drucken lassen?

Bis vor kurzem waren diese Fotobücher noch mit 7% Umsatzsteuer belastet. Seit dem 01. Januar 2017 unterliegen diese Fotobücher nun dem Regelsteuersatz von 19% und werden damit teurer.

Diese Änderung basiert auf einer EU – Verordnung vom Dezember 2015, welches die Finanzverwaltung in einem Schreiben vom 20. April 2016 aufgegriffen und die Regelung für Deutschland nun klar gestellt hat. Fotobücher seien schließlich nicht zum Lesen bestimmt und können daher auch nicht dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen, so die Argumentation der Finanzverwaltung.

Bitte achten Sie darauf, wenn Sie Ihren Kunden Fotobücher erstellen. Und wie immer gilt: Wenn Sie Fragen rund um dieses oder andere steuerlichen Themen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Ihr
Florian Varinli
Steuerberater und Partner
Madel & Kotalla, Steuerberatungsgesellschaft