Seit dem Jahr 2015 gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).
Die Bestimmungen hieraus haben bisweilen bei Betriebsprüfungen nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Allerdings haben einige Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) aus der jüngsten Vergangenheit nun die Rechte der Betriebsprüfer erheblich gestärkt. Dadurch verschärften sich nun die Anforderungen an eine ordnungsmäßige und digitale Buchführung. Dem Datenzugriff unterliegen nunmehr auch die Daten aus vorgeschalteten Systemen oder Nebensystemen.
Das Thema GoBD steht zukünftig ganz oben auf jeder Prüfungsagenda.
Die jüngsten BFH-Entscheidungen zu diesem Thema waren das Startsignal, um nun im Rahmen von Betriebsprüfungen Zugriff auf eben diese Vor- und Nebensysteme zu nehmen und darüber hinaus auf eine Verfahrensdokumentation zu bestehen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Finanzverwaltung auch davon ausgeht, dass auch diese Daten revisionssicher sein müssen.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Buchhaltung auf GoBD-Konformität zu prüfen…