Kategorie: Allgemein

„Hilfe von Anfang an“ – der Wegweiser Inklusion für Frankfurt

Spendenübergabe von Consulto an die Lust auf besser Leben gGmbH

„Hilfe von Anfang an“ – der Wegweiser Inklusion für Frankfurt. Im Dezember 2018 haben wir zu unserer Spendenaktion aufgerufen. Viele sind unserer Idee gefolgt und haben mit dem versendeten Weihnachtsset tolle Fotos eingereicht und damit eine Spende von jeweils 20 Euro ausgelöst. Insgesamt konnten wir Spenden in Höhe von 1.120 Euro realisieren. Gerne haben wir den Spendenbetrag auf 3.000 Euro erhöht und offiziell an die Lust auf besser leben gGmbH übergeben.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Beteiligten für das eingebrachte Engagement. Selbstverständlich werden wir weiter über das Projekt berichten. Darüber hinaus gehende Informationen finden Sie hier: Wegweiser Inklusion

„Diagnose Behinderung!“ für Eltern, die erkennen, dass ihr Kind eine Behinderung hat, beginnt ein völlig neuer Weg. Außergewöhnlich, herausfordernd, oft anstrengend. Die Gefühle fahren Achterbahn: die große Freude über den Nachwuchs und am Boden zerstört. Neben Nervenstärke, Eigeninitiative, Durchsetzungskraft und viel Liebe benötigen Eltern von Kindern mit Behinderung besonders eins: Unterstützung. Der Wegweiser Inklusion Frankfurt wird genau diese Unterstützung geben: Wohin wende ich mich, woher bekomme ich Unterstützung. Ärzte, Ämter, Anlaufstellen…

Natürlich können Sie gerne auch weiterhin direkt spenden:

Kontoinhaber: Lust auf besser leben gGmbH

Spendenkonto: IBAN DE42 4306 0967 6037 1786 00

Verwendungszweck: Wegweiser Inklusion

Einladung Vortragsabend 30.01.2019

Am 30. Januar findet unser Vortragsabend ganz im Zeichen des Jahreswechsels zu rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Themen mit anschließendem get-together statt. Die Themen sind: „Gesetzliche Änderungen 2019 für Unternehmer und Verbraucher“ (Veit Reichert), „Möglichkeiten zur Unternehmensentwicklung im Jahr 2019“ (Christopher Witte) und „Neue Gesetze und wichtige Vorschriften aus dem Steuerrecht 2019“ (Florian Varinli). Für das leibliche Wohl wird gesorgt sein. Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei. Anmeldung erforderlich unter veranstaltung@consulto.de

Frohe Weihnachten

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Und wieder neigt sich ein ereignisreiches Jahr dem Ende zu. Dies nehmen wir zum Anlass, Ihnen in der vorweihnachtlichen Zeit für Ihre Treue, das entgegengebrachte Vertrauen im Jahre 2018, sowie die angenehme Zusammenarbeit zu danken. Das gesamte Consulto-Team freut sich auf ein neues Jahr voller spannender Aufgaben und guter Zusammenarbeit mit Ihnen.

Doch bevor wir in das nächste, arbeitsfreudige Jahr starten, wünschen wir Ihnen, Ihren Angehörigen und Ihren Mitarbeitern von Herzen ein gesegnetes, friedvolles Weihnachtsfest und ein glückliches Jahr 2019.

Das neue Datenschutzrecht

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Das Datenschutzrecht wird in der Praxis immer noch häufig vernachlässigt oder bleibt gar unberücksichtigt. Angesichts wachsender Sensibilität und entsprechender Sachzwänge auf Unternehmensseite, zunehmender Prüfungsdichte und Sanktionshäufigkeit von Seiten der Aufsichtsbehörden sowie nicht zuletzt der mit moderner Datenverarbeitungs- und Informationstechnik steigenden Verletzlichkeit gehören Datenschutzlücken jedoch zu den nicht (mehr) vernachlässigbaren Geschäftsrisiken. Hierauf reagierte der europäische Verordnungsgeber mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 uneingeschränkt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) für grundsätzlich gleiche Standards sorgt. Zugleich wird mit der DSGVO das Ziel verfolgt, das Datenschutzrecht zu modernisieren, um bessere Antworten auf die Globalisierung und datenschutzrechtliche Herausforderungen zu geben, die die zunehmende Digitalisierung und das Internetzeitalter mit sich bringen.

Die neuen Regelungen sollen zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt beitragen.

Aus der DSGVO ergeben sich im Vergleich zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einige Änderungen, wenngleich die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fortbestehen. Auch seit Inkrafttreten der DSGVO gilt das (novellierte) BDSG weiter, weshalb beide Regelwerke zu beachten sind. Allerdings wirkt die DSGVO unmittelbar und direkt: Sofern sie keine ausdrücklichen Möglichkeiten für einzelstaatliche Regelungen vorsieht, verdrängt sie die Vorschriften der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zur Datenverarbeitung.

Im Folgenden wird ein Überblick über das verbindlich geltende Datenschutzrecht für private Unternehmen gegeben.

Merkblatt: Das neue Datenschutzrecht

Hausbesitzer

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Etwa die Hälfte ihres Vermögens haben die Deutschen in Grundbesitz angelegt – viele planen, in die eigenen vier Wände zu ziehen oder sich aus Renditegründen eine Mietimmobilie zuzulegen. Ein bedeutender Aspekt beim Grundbesitz ist die steuerliche Behandlung. Im Umgang mit dem Finanzamt ist so einiges zu beachten: bei der Steuererklärung, dem Hausverkauf und der Vermietung an Angehörige.

Dieses Merkblatt gibt Ihnen Auskunft über sämtliche steuerliche Aspekte beginnend bei der Investitionsphase bis hin zum Besitzerwechsel, damit Sie bei allem, was Sie mit Ihrer Immobilie vorhaben, möglichst viele Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.

 

Lohnsteuerklassen

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Wie hoch der Nettolohn eines Arbeitnehmers ausfällt, hängt maßgeblich von seiner Steuerklasse ab. Sie entscheidet darüber, wie viel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer der Arbeitgeber vom Bruttolohn des Arbeitnehmers an den Fiskus abführen muss. Bei einem Monatsbruttolohn von 2.000 € erhält ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer in Steuerklasse I beispielsweise einen Nettolohn von 1.384 € ausgezahlt, in der günstigsten Steuerklasse III bleiben für ihn monatlich 1.565 € übrig (bei Lohnzahlung in 2015). Die Wahl der Steuerklasse hat somit erhebliche finanzielle Auswirkungen.

Dieses Merkblatt erklärt Ihnen, welche Steuerklasse ein Arbeitnehmer in welcher Lebenssituation wählen kann bzw. sollte und wie Arbeitgeber an die Informationen für den zutreffenden Lohnsteuerabzug gelangen.

Dabei ist wichtig zu wissen: Für Arbeitnehmer, die alljährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben, hat der Lohnsteuerabzug lediglich Vorauszahlungscharakter. Sie können sich zu hohe Lohnsteuerabzugsbeträge später über den Einkommensteuerbescheid zurückholen, weil das Finanzamt darin die einbehaltene Lohnsteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer anrechnet.

Scheinselbständigkeit

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Durch die schwierige Situation am Arbeits- und Wirtschaftsmarkt sehen sich viele Unternehmen gezwungen, ihre Kosten zu senken – insbesondere im Personalbereich. Um Sozialabgaben zu sparen, werden Mitarbeiter beispielsweise nicht eingestellt, sondern als Selbständige beauftragt. Diese Mitarbeiter müssen sich dann selbst versichern und sind auch arbeitsrechtlich weitgehend ungeschützt.

Dem wirkt der Gesetzgeber jedoch entgegen: Sogenannte Scheinselbständige müssen als Arbeitnehmer anerkannt und in der Sozialversicherung versichert werden. Zur Klärung der Frage, ob es sich bei dem Arbeitsverhältnis eines Auftragnehmers zu einem Auftraggeber um eine „echte“ Selbständigkeit oder aber um eine Scheinselbständigkeit handelt, gibt es zahlreiche Prüfungsansätze der Versicherungsträger.

Sowohl Unternehmer, die einen freien Mitarbeiter beauftragen, als auch Erwerbstätige, die sich selbständig machen wollen, müssen diese Frage also klären, um Fehler – gerade auch im Bereich der Sozialabgaben – zu vermeiden.

Dieses Merkblatt soll Ihnen dabei helfen, eine richtige Selbständigkeit von einer Scheinselbständigkeit bzw. von einer arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit abzugrenzen und bei Ihrem unternehmerischen Handeln stets auch die jeweiligen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Folgen im Auge zu behalten.

Merkblatt: Scheinselbstständigkeit

Der gesetzliche Mindestlohn – ein Überblick

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Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) hat der Gesetzgeber die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns beschlossen.Seit Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn pro Arbeitsstunde, der seit Januar 2017 8,84 € beträgt. Dieser Betrag gilt auch für 2018.Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die nicht mehr unterschritten werden darf. Das Mindestlohngesetz birgt einige Risiken – vor allem für Sie als Arbeit­geber.

Im Folgenden wird ein Überblick über wichtige Einzelheiten des Gesetzes gegeben:

Merkblatt: Der gesetzliche Mindestlohn

Das neue Datenschutzrecht: Was es für Sie bedeutet

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Das Datenschutzrecht wird in der Praxis immer noch häufig vernachlässigt oder bleibt gar unberücksichtigt. Angesichts wachsender Sensibilität und entsprechender Sachzwänge auf Unternehmensseite, zunehmender Prüfungsdichte und Sanktionshäufigkeit von Seiten der Aufsichtsbehörden sowie nicht zuletzt der mit moderner Datenverarbeitungs- und Informationstechnik steigenden Verletzlichkeit gehören Datenschutzlücken jedoch zu den nicht (mehr) vernachlässigbaren Geschäftsrisiken.

Hierauf reagierte der europäische Verordnungsgeber mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 24.05.2016 in Kraft ist und die zukünftig in allen Staaten der Europäischen Union (EU) für grundsätzlich gleiche Standards sorgen soll.

Zugleich wird mit der DSGVO das Ziel verfolgt, das Datenschutzrecht zu modernisieren, um bessere Antworten auf die Globalisierung und datenschutzrechtliche Herausforderungen zu geben, die die zunehmende Digitalisierung und das Internetzeitalter mit sich bringen.

Die neuen Regelungen sollen zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt beitragen. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist müssen ab dem 25.05.2018 alle Dokumente und Prozesse der Neuregelung angepasst sein.

Merkblatt: Das neue Datenschutzrecht

Unser Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der DSGVO richtig vorgehen:

Einkommensteuerberatung 2017

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Um Sie im Verfahren zur Einkommensbesteuerung ideal steuerlich beraten zu können, benötigen wir einige Angaben bzw. Nachweise von Ihnen. In unsrer Checkliste haben wir daher für Sie zusammengestellt, welche Informationen für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung 2017 wichtig sind. Denken Sie daran: Jeder Beleg kann Ihre Steuerlast senken und somit bares Geld sparen!

Checkliste: Notwendige Belege für die Einkommensteuerberatung 2017