Lohnsteuerklassen

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Wie hoch der Nettolohn eines Arbeitnehmers ausfällt, hängt maßgeblich von seiner Steuerklasse ab. Sie entscheidet darüber, wie viel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer der Arbeitgeber vom Bruttolohn des Arbeitnehmers an den Fiskus abführen muss. Bei einem Monatsbruttolohn von 2.000 € erhält ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer in Steuerklasse I beispielsweise einen Nettolohn von 1.384 € ausgezahlt, in der günstigsten Steuerklasse III bleiben für ihn monatlich 1.565 € übrig (bei Lohnzahlung in 2015). Die Wahl der Steuerklasse hat somit erhebliche finanzielle Auswirkungen.

Dieses Merkblatt erklärt Ihnen, welche Steuerklasse ein Arbeitnehmer in welcher Lebenssituation wählen kann bzw. sollte und wie Arbeitgeber an die Informationen für den zutreffenden Lohnsteuerabzug gelangen.

Dabei ist wichtig zu wissen: Für Arbeitnehmer, die alljährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben, hat der Lohnsteuerabzug lediglich Vorauszahlungscharakter. Sie können sich zu hohe Lohnsteuerabzugsbeträge später über den Einkommensteuerbescheid zurückholen, weil das Finanzamt darin die einbehaltene Lohnsteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer anrechnet.