Kategorie: Steuerberatung

Alles rund um die Inventur

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Die Pflicht zur Aufstellung eines Inventars ist Teil der Verpflichtung, den Jahresgewinn durch Aufstellung eines Jahresabschlusses – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung – zu ermitteln. Daher ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, wenn sein Umsatz an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über 600.000 € liegt und sein Gewinn bei Jahresüberschuss mehr als 60.000 € beträgt. Die Aufstellung muss er zu Beginn seiner unternehmerischen Betätigung und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres vornehmen. Diese Verpflichtung ergibt sich nach dem Handelsrecht und nach dem Steuerrecht.

Erfahren Sie in unserem Merkblatt alles, was Sie über die Inventur wissen müssen und wie Sie diesen Vorgang am Besten organisieren können.

Hausbesitzer

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Etwa die Hälfte ihres Vermögens haben die Deutschen in Grundbesitz angelegt – viele planen, in die eigenen vier Wände zu ziehen oder sich aus Renditegründen eine Mietimmobilie zuzulegen. Ein bedeutender Aspekt beim Grundbesitz ist die steuerliche Behandlung. Im Umgang mit dem Finanzamt ist so einiges zu beachten: bei der Steuererklärung, dem Hausverkauf und der Vermietung an Angehörige.

Dieses Merkblatt gibt Ihnen Auskunft über sämtliche steuerliche Aspekte beginnend bei der Investitionsphase bis hin zum Besitzerwechsel, damit Sie bei allem, was Sie mit Ihrer Immobilie vorhaben, möglichst viele Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.

 

Lohnsteuerklassen

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Wie hoch der Nettolohn eines Arbeitnehmers ausfällt, hängt maßgeblich von seiner Steuerklasse ab. Sie entscheidet darüber, wie viel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer der Arbeitgeber vom Bruttolohn des Arbeitnehmers an den Fiskus abführen muss. Bei einem Monatsbruttolohn von 2.000 € erhält ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer in Steuerklasse I beispielsweise einen Nettolohn von 1.384 € ausgezahlt, in der günstigsten Steuerklasse III bleiben für ihn monatlich 1.565 € übrig (bei Lohnzahlung in 2015). Die Wahl der Steuerklasse hat somit erhebliche finanzielle Auswirkungen.

Dieses Merkblatt erklärt Ihnen, welche Steuerklasse ein Arbeitnehmer in welcher Lebenssituation wählen kann bzw. sollte und wie Arbeitgeber an die Informationen für den zutreffenden Lohnsteuerabzug gelangen.

Dabei ist wichtig zu wissen: Für Arbeitnehmer, die alljährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben, hat der Lohnsteuerabzug lediglich Vorauszahlungscharakter. Sie können sich zu hohe Lohnsteuerabzugsbeträge später über den Einkommensteuerbescheid zurückholen, weil das Finanzamt darin die einbehaltene Lohnsteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer anrechnet.

Das Transparenzregister & Geldwäscheprävention

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Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird aufgrund immer komplexerer Strukturen der organisierten Kriminalität immer wichtiger. Hierzu gibt es in Deutschland umfangreiche Regelungen, die auch Unternehmen dazu verpflichten, bei ihren Kunden entsprechende Prüfungen, etwa der Identität, durchzuführen. Längst sind davon nicht mehr nur Banken betroffen, auch Handelsunternehmen sowie Anwälte und Steuerberater können unter die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen. Dieses Merkblatt informiert über die Pflichten, von denen kleine und mittelständische Unternehmen betroffen sein können.

Scheinselbständigkeit

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Durch die schwierige Situation am Arbeits- und Wirtschaftsmarkt sehen sich viele Unternehmen gezwungen, ihre Kosten zu senken – insbesondere im Personalbereich. Um Sozialabgaben zu sparen, werden Mitarbeiter beispielsweise nicht eingestellt, sondern als Selbständige beauftragt. Diese Mitarbeiter müssen sich dann selbst versichern und sind auch arbeitsrechtlich weitgehend ungeschützt.

Dem wirkt der Gesetzgeber jedoch entgegen: Sogenannte Scheinselbständige müssen als Arbeitnehmer anerkannt und in der Sozialversicherung versichert werden. Zur Klärung der Frage, ob es sich bei dem Arbeitsverhältnis eines Auftragnehmers zu einem Auftraggeber um eine „echte“ Selbständigkeit oder aber um eine Scheinselbständigkeit handelt, gibt es zahlreiche Prüfungsansätze der Versicherungsträger.

Sowohl Unternehmer, die einen freien Mitarbeiter beauftragen, als auch Erwerbstätige, die sich selbständig machen wollen, müssen diese Frage also klären, um Fehler – gerade auch im Bereich der Sozialabgaben – zu vermeiden.

Dieses Merkblatt soll Ihnen dabei helfen, eine richtige Selbständigkeit von einer Scheinselbständigkeit bzw. von einer arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit abzugrenzen und bei Ihrem unternehmerischen Handeln stets auch die jeweiligen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Folgen im Auge zu behalten.

Merkblatt: Scheinselbstständigkeit

Der gesetzliche Mindestlohn – ein Überblick

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Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) hat der Gesetzgeber die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns beschlossen.Seit Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn pro Arbeitsstunde, der seit Januar 2017 8,84 € beträgt. Dieser Betrag gilt auch für 2018.Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die nicht mehr unterschritten werden darf. Das Mindestlohngesetz birgt einige Risiken – vor allem für Sie als Arbeit­geber.

Im Folgenden wird ein Überblick über wichtige Einzelheiten des Gesetzes gegeben:

Merkblatt: Der gesetzliche Mindestlohn

Reisekosten 2018

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Bereits seit dem 01.01.2014 gilt ein grundlegend neues Reisekostenrecht. Dieses Merkblatt behandelt dessen Regelungen und gibt Ihnen Auskunft über sämtliche steuerlichen Aspekte

– von der Abgrenzung einer privat veranlassten von einer dienstlich notwendigen Reise
– über die aktuelle Behandlung von gemischten (d.h. privat und beruflich veranlassten) Aufwendungen
– bis hin zu den Besonderheiten beim Frühstück im Hotel.

Die hier dargestellten Regeln gelten grundsätzlich gleichermaßen für Arbeitnehmer wie Selbständige (Unternehmer, Freiberufler, Landwirte), wobei Letztere statt Werbungskosten für ihre Geschäftsreise Betriebsausgaben absetzen.

Merkblatt: Reisekosten 2018

Einkommensteuerberatung 2017

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Um Sie im Verfahren zur Einkommensbesteuerung ideal steuerlich beraten zu können, benötigen wir einige Angaben bzw. Nachweise von Ihnen. In unsrer Checkliste haben wir daher für Sie zusammengestellt, welche Informationen für die Anfertigung der Einkommensteuererklärung 2017 wichtig sind. Denken Sie daran: Jeder Beleg kann Ihre Steuerlast senken und somit bares Geld sparen!

Checkliste: Notwendige Belege für die Einkommensteuerberatung 2017

Umsatzsteuer 2017: Was ändert sich…?

Eine weitere interessante Änderung im Umsatzsteuerrecht ist der Steuersatz bei Fotobüchern. Wer hat nicht schon mal im Internet Bilder von seiner letzten Urlaubsreise oder anderen würdevollen Ereignissen in einem Fotobuch zusammengestellt und sich dies drucken lassen?

Bis vor kurzem waren diese Fotobücher noch mit 7% Umsatzsteuer belastet. Seit dem 01. Januar 2017 unterliegen diese Fotobücher nun dem Regelsteuersatz von 19% und werden damit teurer.

Diese Änderung basiert auf einer EU – Verordnung vom Dezember 2015, welches die Finanzverwaltung in einem Schreiben vom 20. April 2016 aufgegriffen und die Regelung für Deutschland nun klar gestellt hat. Fotobücher seien schließlich nicht zum Lesen bestimmt und können daher auch nicht dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen, so die Argumentation der Finanzverwaltung.

Bitte achten Sie darauf, wenn Sie Ihren Kunden Fotobücher erstellen. Und wie immer gilt: Wenn Sie Fragen rund um dieses oder andere steuerlichen Themen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Ihr
Florian Varinli
Steuerberater und Partner
Madel & Kotalla, Steuerberatungsgesellschaft

Rechte der Betriebsprüfer wurden erheblich gestärkt

Seit dem Jahr 2015 gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).

Die Bestimmungen hieraus haben bisweilen bei Betriebsprüfungen nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Allerdings haben einige Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) aus der jüngsten Vergangenheit nun die Rechte der Betriebsprüfer erheblich gestärkt. Dadurch verschärften sich nun die Anforderungen an eine ordnungsmäßige und digitale Buchführung. Dem Datenzugriff unterliegen nunmehr auch die Daten aus vorgeschalteten Systemen oder Nebensystemen.

Das Thema GoBD steht zukünftig ganz oben auf jeder Prüfungsagenda.

Die jüngsten BFH-Entscheidungen zu diesem Thema waren das Startsignal, um nun im Rahmen von Betriebsprüfungen Zugriff auf eben diese Vor- und Nebensysteme zu nehmen und darüber hinaus auf eine Verfahrensdokumentation zu bestehen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Finanzverwaltung auch davon ausgeht, dass auch diese Daten revisionssicher sein müssen.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Buchhaltung auf GoBD-Konformität zu prüfen…